Das Berliner Kammergericht hat dem Messenger-Dienst WhatsApp untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen statt (Az. 5 U 156/14).