Das VG Neustadt entschied, dass bei Nichtzahlung der fälligen Abfallbeseitigungsgebühren durch die Mieter einer Wohnung die Behörde berechtigt ist, die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern zu fordern (Az. 4 K 810/15.NW und 4 K 843/15.NW).
Recht
Das VG Neustadt entschied, dass bei Nichtzahlung der fälligen Abfallbeseitigungsgebühren durch die Mieter einer Wohnung die Behörde berechtigt ist, die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern zu fordern (Az. 4 K 810/15.NW und 4 K 843/15.NW).
Das AG München entschied, dass in der Regel die schriftliche Regelung in einem Dienstvertrag gilt, es sei denn, der Vertragspartner kann nachweisen, dass mündlich etwas anderes vereinbart wurde (Az. 262 C 7033/15).
Das OVG Niedersachsen hat eine Klage gegen die Videoinstallation auf dem sog. Toblerone-Gebäude in Braunschweig abgewiesen, da Belästigungen durch Licht nicht unzumutbar seien und die sehr raschen Wechsel hellen und dunklen Lichts sich angesichts der Entfernung zum Wohnhaus des Klägers nicht nennenswert auswirkten (Az. 1 LB 136/15).
Laut ArbG Düsseldorf rechtfertigt ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung (Az. 10 BV 253/15).
Das VG Hannover hat das Verbot der Stadt bestätigt, in einer alten Villa einen öffentlichen Kunst- und Antiquitätenverkauf zu veranstalten, da die geplante Nutzung zu gewerblichen Zwecken von dem für das Gebäude bestehenden Bestandsschutz nicht umfasst werde (Az. 4 B 1644/16).
Das Bundeskanzleramt muss das Kabinettprotokoll zum Entwurf eines Urheberrechtsänderungsgesetzes, das im August 2013 in Kraft getreten ist, teilweise offenlegen. So entschied das VG Berlin (Az. 2 K 180.14).
Laut OLG Celle ist die Kündigung eines Stiftungsvertrages über Bilder auf der Grundlage eines den Künstler betreffenden Gutachtens unwirksam (Az. 16 U 60/15).
Der gesetzlichen Krankenkasse steht es nicht zu, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren. Das entschied das SG Dresden (Az. S 47 KR 105/13).
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz) beschlossen. Das BMAS veröffentlicht dazu einen Überblick.
Unternehmen dürfen den „Gefällt-mir Button“ von Facebook nicht ohne Einwilligung der betroffenen Seitenbesucher und ohne Angabe über Zweck und Funktionsweise des Buttons auf ihren Webseiten integrieren. So entschied das LG Düsseldorf auf Klage der VZ NRW (Az. 12 O 151/15).
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