§ 4 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg ist gültig. Dies hat der VGH Baden-Württemberg entschieden (Az. 4 S 1579/14).
Recht
§ 4 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg ist gültig. Dies hat der VGH Baden-Württemberg entschieden (Az. 4 S 1579/14).
Das BVerfG hat anlässlich eines Konkurrentenstreits die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung konkretisiert. Nach den Maßstäben des Beschlusses erfordert die Dienstpostenbündelung einen sachlichen Grund, der insbesondere in der „Massenverwaltung“ angenommen werden kann, wo Dienstposten in der Regel mit ständig wechselnden Aufgaben einhergehen (Az. 2 BvR 1958/13).
Das Navigationsgerät eines Land Rover Discovery verfügt über keine Datentechnik, die Navigationsdaten permanent speichert oder an andere Bauteile des Fahrzeugs weitergibt, so dass Navigationsdaten des Fahrzeugnutzers in unzulässiger Weise ausgespäht werden könnten. So das OLG Hamm (Az. 28 U 46/15).
Verweist ein Verkaufsprospekt auf nach ʺRichtlinie 80/1268/EWG ermittelte Kraftstoffverbrauchswerteʺ, liegt bei einem überhöhten Kraftstoffverbrauch schon dann kein erheblicher Fahrzeugmangel vor, wenn auch nur eine der beiden Prüfungsmethoden der Richtlinie einen die Prospektangabe um weniger als 10 % übersteigenden Spritverbrauch ergibt. So entschied das OLG Hamm (Az. 2 U 163/14).
Wer ein Foto ohne Zustimmung des Fotografen auf seiner Homepage veröffentlicht, schuldet dem Fotografen als dem Inhaber des Urheberrechts Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr (Az. 4 U 34/15).
Die aufgrund fehlender Orientierungslinien bestehende Funktionseinschränkung der Rückfahrkamera kann bei einem Mercedes Benz CLS 350 CDI einen erheblichen Sachmangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt vom Fahrzeugkauf berechtigt. So entschied das OLG Hamm (Az. 28 U 60/14).
Der Käufer eines Fahrzeugs trägt das Kostenrisiko gerichtlicher Verfahren zur Klärung von Mängeln am Fahrzeug, wenn er dem zur Nachbesserung bereiten Verkäufer vor der Inanspruchnahme der Gerichte keine Gelegenheit gibt, die Sache auf die gerügten Mängel hin zu untersuchen und etwaige Mängel selbst zu beseitigen. So entschied das OLG Hamm (Az. 28 W 41/15).
Das OLG Stuttgart hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen einem Zeitungsverlag und einer Großen Kreisstadt vorläufig über die Reichweite zulässiger Berichterstattung in einem Mitteilungsblatt der Kommune entschieden (Az. 4 U 167/15).
Das BAG hat dem Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV Fragen zur Gültigkeit und Auslegung des Unionsrechts bzgl. der Beschränkung der Lizenz älterer Piloten vorgelegt (Az. 5 AZR 263/15 (A)).
Das LAG Berlin-Brandenburg hat über die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn und die Berechnung für vereinbarte Zuschläge entschieden (Az. 19 Sa 1851/15).
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