Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in einer jüngst veröffentlichten Grundsatzentscheidung das Gesetz der Großen Koalition zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bestätigt (Az. L 21 R 374/14).
Recht
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in einer jüngst veröffentlichten Grundsatzentscheidung das Gesetz der Großen Koalition zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bestätigt (Az. L 21 R 374/14).
Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 eine Regelung zur Beendigung des sog. „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Darauf weist das BMJV hin.
Bei der Feststellung von Flurstücksgrenzen ist dem Vermessungs- und Katasteramt kein Ermessen eingeräumt. Es ist nicht befugt, aus mehreren möglichen Grenzverläufen einen auszuwählen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 10955/13.OVG).
Die EU-Kommission startete am 26.01.2016 eine Konsultation zur sog. Nachweisrichtlinie (91/533/EWG). In der Richtlinie ist u. a. vorgesehen, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu wesentlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses informieren muss.
Laut BGH verbietet § 675w Satz 3 BGB die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Online-Banking bei Erteilung eines Zahlungsauftrags unter Einsatz der zutreffenden PIN und TAN nicht. Es müsse aber geklärt sein, dass das eingesetzte Sicherungssystem im Zeitpunkt der Vornahme des strittigen Zahlungsvorgangs im Allgemeinen praktisch unüberwindbar war und im konkreten Einzelfall ordnungsgemäß angewendet worden ist und fehlerfrei funktioniert hat. Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Bankings spreche kein Beweis des ersten Anscheins für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers (Az. XI ZR 91/14).
Laut OVG Nordrhein-Westfalen haften ehemalige AStA-Vorstandsmitglieder für massive Verluste durch eine Mensa-Party. Die Beklagten hätten bei der Ausrichtung der Party eine Reihe ihnen obliegender haushaltsrechtlicher Pflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt (Az. 15 A 333/14).
Laut OVG Nordrhein-Westfalen ist die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unzulässig (Az. 20 A 318/14, 20 A 319/14).
Laut OLG Nürnberg darf die Taxi-Zentrale Nürnberg eG den an sie angeschlossenen Taxiunternehmen nicht verbieten, ihre GPS-Positionsdaten während einer von der Taxi-Zentrale vermittelten Fahrt an die App MyTaxi zu übermitteln oder auf den Taxis für MyTaxi zu werben (Az. 1 U 907/14).
Der Kläger wollte 19.733 Telefonkarten gegen Auszahlung des Guthabens umtauschen. Das LG Nürnberg-Fürth wies die Klage ab, denn die Karten seien nicht mangelhaft (Az. 17 O 3451/14).
Das VG Koblenz hat die Klage eines Beamten auf Gewährung von Beihilfeleistungen für die Anschaffung eines Gewebezuckermessgeräts abgewiesen (Az. 5 K 756/15).
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