Der BGH entschied, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen (Az. VI ZR 134/15).
Recht
Der BGH entschied, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen (Az. VI ZR 134/15).
Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass § 25 Abs. 2a StVG die zeitgleiche Vollstreckung verhängter Fahrverbote auch in sog. Mischfällen untersagt (Az. 3 RBs 254/15).
Als Luftfrachtführer haftet auch ein nicht gewerblich tätiger ʺPrivatpilotʺ gemäß § 45 Luftverkehrsgesetz für Schäden, die seine vereinbarungsgemäß beförderten Passagiere beim Absturz des Flugzeuges erleiden. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das OLG Hamm die erstinstanzliche Entscheidung des LG Arnsberg bestätigt (Az. 27 U 47/15). Continue reading
Die Familiensenate des OLG Dresden haben auf der Grundlage der ab 2016 aktualisierten Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab dem 01.01.2016 die Unterhaltsleitlinien angepasst.
Der bisherige Grundstückseigentümer muss auch dann für die Kosten einer von der Behörde durchgeführten Ersatzvornahme aufkommen, wenn er zwischenzeitlich das Grundstück an seinen Rechtsnachfolger übertragen hat. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 K 880/15).
Das VG Osnabrück hat der Klage einer bulgarischen Staatsangehörigen auf Ausbildungsförderungsleistungen stattgegeben. Die Klägerin habe teils aufgrund europarechtlicher Vorschriften, teils nach BAföG, einen Anspruch darauf (Az. 4 A 253/14).
Das OVG Sachsen entschied, dass in der Niederlassung Leipzig der Firma Amazon an den Adventssonntagen (13. und 20. Dezember 2015) keine Arbeitnehmer im Bereich Verpackung von Handelsartikeln und Entgegennahme von Waren beschäftigt werden dürfen (Az. 3 B 369/15).
Die BStBK und die WPK weisen in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtung nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ der Bundesregierung auf Anpassungs- und Verbesserungsbedarf hin.
Laut BSG sind apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie das Mistelpräparat Iscador M von der Arzneimittelversorgung nach dem SGB V grundsätzlich ausgeschlossen. Das Präparat sei nur in der palliativen Therapie zugelassen (Az. B 1 KR 30/15 R).
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin seinen Beamten zu Recht die Kosten von Medikamenten nur noch anteilig anhand der Höhe von Festbeträgen erstattet (Az. 7 B 13.15).
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