Das LG Düsseldorf entschied, dass die von der Betreiberin „Der Club Bertelsmann“ gegenüber den klagenden Buchhändlern erklärten Kündigungen der Pachtverträge zum Jahresende 2015 unwirksam sind. Einen Anspruch auf Schadensersatz für die Jahre 2012 und 2013 wegen Schließung zahlreicher Filialen und weiterer geschäftsschädigender Maßnahmen haben die klagenden Buchhändler nicht.