Keine Geltung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes bei Bargeldauszahlungen an in einem Restaurant mit Spielstätte per EC-Karte zahlenden Kunden

 

Laut VG Frankfurt am Main unterfallen Bargeldauszahlungen an Kunden, die in einem Restaurant verbunden mit einer Spielstätte im Wege von Elektronik-Cash-Transaktionen mit PIN-Eingabe den Konsum ihrer Waren bezahlen, nicht den Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (Az. 7 K 3025/14.F).

 

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