Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen“ beschlossen.
Recht
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen“ beschlossen.
Ist ein Paketfahrer durch ein Qualitätshandbuch und einen Verhaltenskodex in die Abläufe eines Logistikunternehmens eingebunden, wird er sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn der Zusteller einen eigenen Pkw nutzt. So das SG Dortmund (Az. S 34 R 934/14).
Für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft gilt ab dem 1. Oktober bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro. Er steigt ab Januar 2016 auf 9,10 Euro. Das Kabinett hat die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums gebilligt.
Das Arbeitsgericht Krefeld hat zwar nicht die fristlose, aber die ordentliche Kündigung eines Ordnungsdienst-Mitarbeiters wegen Entgegennahme vergünstigter Speisen bestätigt (Az. 2 Ca 1992/13).
Laut SG Berlin ist ein Jobcenter nicht verpflichtet, einem Ehepaar, das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes („Hartz IV“) bezieht, ein Darlehen für die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu gewähren. (Az. S 127 AS 32141/12).
Das OLG Oldenburg hat im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes den Antrag eines Kaffeeunternehmens aus Osnabrück, einem Konkurrenten den Wettbewerb in seinem Geschäftsgebiet zu untersagen und das Abwerben von Mitarbeitern zu unterlassen, abgelehnt (Az. 6 U 135/15).
Die EU-Kommission hat eine EU-weite öffentliche Konsultation zu den noch bestehenden Hindernissen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestartet.
Das OLG Dresden entschied, dass „das Führen“ eines Pferdes nicht mit dem möglichen Wortsinn des bußgeldbewährten „Reitens“ vereinbar ist (Az. 26 Ss 505/15 (Z)).
Laut BVerfG darf sich der Vermittlungsausschuss zur Vorbereitung eines politischen Kompromisses zwischen Bundestag und Bundesrat formeller und informeller Gremien bedienen, die nach anderen Kriterien als dem der Spiegelbildlichkeit zusammengesetzt sind (Az. 2 BvE 1/11).
Laut VG Frankfurt am Main unterfallen Bargeldauszahlungen an Kunden, die in einem Restaurant verbunden mit einer Spielstätte im Wege von Elektronik-Cash-Transaktionen mit PIN-Eingabe den Konsum ihrer Waren bezahlen, nicht den Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (Az. 7 K 3025/14.F).
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