Das OLG Hamm entschied, dass für die Nichtabnahme eines neuen Wohnmobils die erbende Ehefrau des zwischenzeitlich verstorbenen Käufers Schadensersatz schuldet (Az. 28 U 159/14).
Recht
Das OLG Hamm entschied, dass für die Nichtabnahme eines neuen Wohnmobils die erbende Ehefrau des zwischenzeitlich verstorbenen Käufers Schadensersatz schuldet (Az. 28 U 159/14).
Laut LAG Baden-Württemberg ist die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung nur dann zulässig, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient (Az. 1 Sa 5/15).
Der EuGH entschied, dass Lettland gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen hat, indem es den Zugang zum Notarberuf seinen eigenen Staatsangehörigen vorbehalten hat (Rs. C-151/14 ).
Auf der Grundlage des zweiten Pflegestärkungsgesetzes soll die Pflegebedürftigkeit genauer als bisher ermittelt werden können. U. a. soll es fünf Pflegestufen geben. Das Gesetz liegt dem Bundestag zur Beratung vor.
Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer einen Diebstahlverdacht begründet und die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs zum Zwecke der Rückgabe an einen früheren Eigentümer rechtfertigt. Das entschied das OLG Hamm (Az. 28 U 207/13).
Günther Jauch hat Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift. Das entschied das OLG Karlsruhe (Az. 6 U 110/15).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 vorgelegt, der von der Bundesregierung beschlossen werden und dem der Bundesrat dann zustimmen muss.
Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar. So entschied der EuGH (Rs. C-266/14).
Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen darf die Stadt Worms mehrere Straßen ihrer Innenstadt für den Durchgangsverkehr mit Lkw über 3,5 Tonnen sperren. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 L 665/15).
Leistungen der russischen Rentenversicherung für Teilnehmer des Großen Vaterländischen Krieges sowie für Träger des Zeichens „Überlebende der Blockade Leningrads“ sind als Einkommen anzurechnen und mindern die Sozialhilfe oder schließen sie sogar aus. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 SO 70/15 B ER).
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