Die Beschwerdekammer des BVerfG hat der Beschwerdeführerin einer Verfassungsbeschwerde eine Entschädigung von 3.000 Euro wegen der unangemessenen Dauer ihres Verfahrens zugesprochen (Az. Vz 11/14, 1 BvR 2781/13).
Recht
Die Beschwerdekammer des BVerfG hat der Beschwerdeführerin einer Verfassungsbeschwerde eine Entschädigung von 3.000 Euro wegen der unangemessenen Dauer ihres Verfahrens zugesprochen (Az. Vz 11/14, 1 BvR 2781/13).
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen am Mindestlohngesetz. Geplant sei aber eine klarstellende Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit im BGB.
Das OVG Niedersachsen hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verpflichtet, einer Rundfunkanstalt die Produktbezeichnung und den Grund für die Beanstandung von Fleischprodukten zu nennen, die als „gesundheitsschädlich“, „gesundheitsgefährdend“ und „nicht zum Verzehr geeignet“ eingestuft worden waren, soweit ihm diese Angaben bekannt sind (Az. 10 LB 33/13).
Laut LSG Rheinland-Pfalz ist es für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer von einer Schule veranstalteten Rockparty ausreichend, dass die Veranstaltung zumindest unter der organisatorischen Mitverantwortung der Schulleitung stattfindet (Az. L 3 U 62/13).
Laut LSG Rheinland-Pfalz muss das Jobcenter im Rahmen von Hartz IV-Leistungen keine Schulbeförderungskosten zu einem Sportgymnasium ohne besonderen schulischen Schwerpunkt übernehmen, wenn es andere geeignete und näher gelegene Schulen gibt (Az. L 3 AS 7/15).
Rentner, die zum Stichtag der Einführung der neuen abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte am 01.06.2014 bereits eine Altersrente mit Abschlägen bezogen, können nicht in die neue abschlagsfreie Rente wechseln. Dies hat das LSG Rheinland-Pfalz entschieden (Az. L 6 R 114/15).
Nach gewerbsmäßigem Betrug und Steuerhinterziehung im Rahmen eines Schneeballsystems war ein Mann verurteilt worden. Seine Frau und zwei Anwälte wurden wegen Geldwäsche verurteilt, denn die Rechtsanwälte und die Ehefrau hätten für das Honorar der Verteidiger in Bezug auf die Herkunft des Geldes aus Straftaten des Ehemanns jeweils zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Die Verfassungsbeschwerden scheiterten (Az. 2 BvR 2558/14 u. a.).
Häufige Befristungen in Folge und das über lange Zeiträume: an manchen Hochschulen oder Instituten gibt es diese Fehlentwicklungen. Die Bundesregierung will dem entgegentreten und hat beschlossen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Gewerkschaft gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sogenannten „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht wegen Unzulässigkeit verworfen, da ihr die erforderliche Beschwerdebefugnis fehle (Az. 2 BvR 2292/13).
Auf Antrag des Berliner Senats hat das Bundesverfassungsgericht die Löschung der im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig gestoppt, da die Löschung der Daten den Gemeinden die Möglichkeit nehmen könnte, eine etwaige fehlerhafte Berechnung ihrer Einwohnerzahl gerichtlich effektiv überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen (Az. 2 BvF 1/15).
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