Feuerwehrmann erhält keine Mehrarbeitsvergütung

Das VG Düsseldorf hat die Klage eines Feuerwehrbeamten, der die Stadt Düsseldorf auf Zahlung von ca. 8.500 Euro für Mehrarbeit verklagt hatte, abgewiesen. Er habe sich gegenüber seinem Dienstherrn treuwidrig verhalten, wenn er mehr als sechs Jahre aufgrund seiner eigenen Einverständniserklärung Dienst im Rahmen einer 54-Stunden-Woche leistete, obwohl er seine Zustimmung jeweils zum Jahresende hätte widerrufen können (Az. 26 K 9607/13).

 

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