Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen innerhalb der EU und des EWR modernisieren und weiter vereinfachen soll.
Recht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen innerhalb der EU und des EWR modernisieren und weiter vereinfachen soll.
Die EU-Kommission hat den 12. eGovernment Benchmark Report veröffentlicht. Die Studie untersuchte über einen Zeitraum von zwei Jahren das eGovernment-Angebot in Europa für sieben Bereiche (Jobsuche, Studium, Unternehmensgründung, Umzug, Kfz-Besitz, Bagatellverfahren, regulärer Geschäftsbetrieb) in den 28 EU-Mitgliedstaaten.
Durch die Weitergabe von Prozessunterlagen an den Vormieter, damit dieser gegen den ehemaligen Vermieter seine Ansprüche geltend machen kann, verletzt der Mieter keine Pflichten aus dem Mietvertrag. So entschied das AG München (Az. 452 C 2908/14).
Wie die Bundesregierung ausführt, dürfen Vermieter, die vor der Entscheidung stehen, ihre Wohnung an eine ihnen unbekannte Person zu vermieten, die für ihre Entscheidung wesentlichen Informationen vom Mietinteressenten erfragen. Hierzu gehörten in der vorvertraglichen Phase auch Fragen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Schufa).
Studenten, denen auf Grund einer Erkrankung ein Urlaubssemester gewährt wird, steht für dieses Semester Ausbildungsförderung grundsätzlich nicht zu. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 5 C 15.14).
Das BVerwG entschied, dass ein Land die öffentliche Förderung von katholischen Schwangerenberatungsstellen nur ablehnen darf, wenn und soweit die Beratungsstellen zur Sicherstellung eines ausreichenden pluralen und wohnortnahen Beratungsangebots nicht erforderlich sind (Az. 3 C 1.14, 3 C 2.14, 3 C 3.14 und 3 C 4.14).
Eine Erbschaft, über die der Erbe wegen einer vom Erblasser verfügten Testamentsvollstreckung nicht in angemessener Zeit nach Gewährung jugendhilferechtlicher Leistungen verfügen darf, ist bei der Erhebung des Kostenbeitrags zu diesen Leistungen nicht zu berücksichtigen. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 12.14).
Laut BVerwG muss die Bundestagsverwaltung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages gewähren, da dieser insoweit eine informationspflichtige Behörde sei (Az. 7 C 1.14, 7 C 2.14).
Das BAG entschied, dass Lehrern für herkunftssprachlichen Unterricht mit deutscher Lehrbefähigung eine Vergütung aus derselben Entgeltgruppe zu zahlen ist, wie Lehrern mit der Lehrbefähigung ihres Heimatlandes (Az. 6 AZR 383/14).
Das BVerwG hat Rechtsstreitigkeiten über Frequenzschutzbeiträge an das OVG Münster zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Ob die den Beiträgen zugrundeliegende, von den Klägern angegriffene Kostenkalkulation tragfähig sei, lasse sich mangels entsprechender Feststellungen nicht abschließend beurteilen (Az. 9 C 23.14, 9 C 24.14, 9 C 25.14 und 9 C 26.14).
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