Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bis auf weiteres

Bescheinigt der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit „bis auf weiteres“, ohne einen Endzeitpunkt anzugeben, kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermins nicht geschlossen werden, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu diesem Termin beschränkt sein soll. Deshalb kann die zuständige Krankenkasse verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen. Dies hat der 5. Senat des LSG entschieden (Az. L 5 KR 254/14).

 

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EU-Kommission verklagt Deutschland beim Gerichtshof wegen unzureichender Überwachung von Sicherheitskontrollen an Flughäfen

Die Europäische Kommission hat Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil Deutschland es an einigen deutschen Flughäfen versäumt hat, alle Maßnahmen der Luftsicherheit gemäß den europäischen Rechtsvorschriften (Verordnung (EU) Nr. 300/2008) regelmäßig zu überprüfen.

 

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