Das OLG Frankfurt am Main hat die Nichtigkeit eines Erbvertrages bestätigt, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt worden war (Az. 21 W 67/14).
Recht
Das OLG Frankfurt am Main hat die Nichtigkeit eines Erbvertrages bestätigt, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt worden war (Az. 21 W 67/14).
Ein Kreuzfahrtunternehmen haftet für den Schaden an einem in einem öffentlichen Parkhaus abgestellten Pkw, wenn aus der Sicht des Reisenden dieser mit dem Kreuzfahrtunternehmen einen Verwahrungsvertrag über seinen Pkw abschließt. So das AG München (Az. 122 C 21221/14).
Laut BVerfG ist die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (Az. 1 BvR 2314/12).
Die Europäische Kommission hat elf Mitgliedstaaten ersucht, die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) vollständig umzusetzen. Die betreffenden Länder müssen der Aufforderung der Kommission binnen zwei Monaten nachkommen.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in einem vom Iserlohner Bürgerschützenverein eingeleiteten Eilverfahren die Anordnung der Stadt Iserlohn bestätigt, das Rauchen im Festzelt ab dem Schützenfest 2015 zu unterbinden (3 L 463/15).
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, es sei nicht zu beanstanden, wenn die Behörde die Festsetzung einer gegenüber Personenkraftwagen längeren Dauer einer Fahrtenbuchauflage darauf stützt, dass der Verkehrsverstoß mit einem nur saisonal genutzten Motorrad begangen wurde (BVerwG 3 C 13.14).
Hat ein Auszubildender eine dreijährige berufsbildende Ausbildung absolviert, kann eine sich daran anschließende Ausbildung auch dann nicht als Erstausbildung gefördert werden, wenn für die vorangegangene Ausbildung ganz oder teilweise die subjektiven Voraussetzungen für eine Förderung nicht vorlagen. So das BVerwG (Az. 5 C 4.14).
Die Bundesregierung hat am 27.05.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten beschlossen.
Laut BVerfG beinhaltet das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen. Die in der Laufbahnverordnung vom 30.06.2009 vorgesehenen Regelungen der Altershöchstgrenze seien daher mit Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar (Az. 2 BvR 1322/12, Az. 2 BvR 1989/12).
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen. Der Entwurf sieht zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor.
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