Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG sollen die weiteren Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG übernommen werden.