Zu den Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen

Laut BGH ist ein Kreditinstitut, das zu einem eigenen Zinssatz-Swap-Vertrag rät, unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts grundsätzlich verpflichtet, den Kunden über den anfänglich negativen Marktwert aufzuklären. Das gelte nicht, wenn der Swap-Vertrag der Absicherung gegenläufiger Zins- oder Währungsrisiken aus konnexen Grundgeschäften diene (Az. XI ZR 378/13).

 

Continue reading →