Laut VG Regensburg ist der Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge rechtmäßig (Az. RO 3 K 13.1642 u. a.).
Recht
Laut VG Regensburg ist der Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge rechtmäßig (Az. RO 3 K 13.1642 u. a.).
Laut BGH kann ein kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik für Patienten gegen das heilmittelrechtliche Verbot von Werbegaben verstoßen (Az. I ZR 213/13).
Laut BSG führt allein der geringe Streitwert der ursprünglichen Klage nicht dazu, dass die jährliche Regelentschädigung (Entschädigungspauschale) wegen immaterieller Nachteile bei überlanger Verfahrensdauer auf den Streitwert des Ausgangsverfahrens abgesenkt wird (Az. B 10 ÜG 11/13 R).
Die Anhörung eines Auszubildenden durch den Arbeitgeber wegen eines Diebstahlsverdachts bedarf weder einer vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises auf die mögliche Kontaktierung einer Vertrauensperson. Eine Kündigung ist somit wirksam. So das BAG (Az. 6 AZR 845/13).
Die mittels Formblätter nach § 4 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 26.11.2008 zu erstellenden Nachweise müssen Angaben zu den nach dem Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten enthalten. Nur das vorwerfbare Fehlen dieser Angaben kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. So das OLG Hamm (Az. 3 RBs 355/14).
Laut BGH ist der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für einen Früchtequark („Monsterbacke“) nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar (Az. I ZR 36/11).
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann laut BAG die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient (Az. 7 AZR 17/13).
Der BGH hatte zu entscheiden, ob eine Versicherung einen Versicherungsnehmer an den Überschüssen und den Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) einer Lebensversicherung angemessen beteiligt hat (Az. IV ZR 213/14).
Der DStV informiert über ein Urteil des LSG Hessen, wonach die Zusammenlegung der rechts- und steuerberatenden sowie prüfenden Berufe mit den Gruppen „Interessenvertretungen“ bzw. „Religionsgemeinschaften“ und die damit einhergehende Tariferhöhung des Gefahrtarif 2011 der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in rechtmäßiger Weise erfolgt sei (Az. L 3 U 134/13).
Der DStV informiert über ein Urteil des LSG Hessen, wonach die Zusammenlegung der rechts- und steuerberatenden sowie prüfenden Berufe mit den Gruppen „Interessenvertretungen“ bzw. „Religionsgemeinschaften“ und die damit einhergehende Tariferhöhung des Gefahrtarif 2011 der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in rechtmäßiger Weise erfolgt sei (Az. L 3 U 134/13). Continue reading
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen