Das Urteil gegen den Stromversorger Pfalzwerke AG, der säumigen Kunden Mahnkosten über fünf Euro in Rechnung gestellt hatte, ist rechtskräftig. Darauf weisen die Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Berlin hin.
Recht
Das Urteil gegen den Stromversorger Pfalzwerke AG, der säumigen Kunden Mahnkosten über fünf Euro in Rechnung gestellt hatte, ist rechtskräftig. Darauf weisen die Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Berlin hin.
Das VG Münster entschied, dass das Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang („Drill“) lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder ins Wasser gesetzt werden, gegen das Tierschutzgesetz verstößt (Az. 1 L 615/14).
Das OVG Berlin entschied, dass Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige) für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen (Az. 7 B 22.14).
Das ArbG Köln hat entschieden, dass die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats nicht nachträglich anzupassen ist, wenn die Geschlechterquote durch ein Ersatzmitglied im regulären Nachrückverfahren übererfüllt wird (Az. 17 BV 296/14).
Das BMAS informiert, dass die Einhaltung des Mindestlohngesetzes im reinen Transitverkehr bis zur Klärung der europarechtlichen Fragen zur Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Verkehrsbereich ausgesetzt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt bzw. nicht eingeleitet werden. Ausgenommen davon sei die Kabotagebeförderung und der grenzüberschreitende Straßenverkehr mit Be- oder Entladung in Deutschland.
Das SG Berlin entschied in einem Eilverfahren, dass ein Hartz IV-Empfänger, der mit seiner Schulklasse eine Skireise nach Südtirol unternimmt, keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Kostenübernahme für eine Skiausrüstung hat (Az. S 191 AS 115/15 ER).
Die vierte Geldwäscherichtlinie ist fast verabschiedet. Die beiden federführenden Ausschüsse im EU-Parlament und der Finanzministerrat billigten am 27.01.2015 den zuvor ausgehandelten Kompromisstext. Jetzt steht noch die formale Annahme des Textes im Plenum des EU-Parlaments und im Rat aus.
Das AG München entschied, dass jemand, der im Straßenverkehr sein Fahrzeug grundlos abbremst, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und für einen daraus entstandenen Schaden mit 30 % haftet (Az. 345 C 22960/13).
Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 41 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden – auch für den gesamten Fuhrpark (hier: 31 Fahrzeuge). So entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 22/15.NW).
Laut VG Koblenz darf das Führen eines Fahrtenbuchs von einer Halterin verlangt werden, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich ist, weil sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft (Az. 4 K 215/14.KO).
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