Das OLG Hamm entschied, dass Hobelspäne ohne abstumpfende Wirkung keine geeigneten Streumittel für einen eisglatten Gehweg sind (Az. 6 U 92/12).
Recht
Das OLG Hamm entschied, dass Hobelspäne ohne abstumpfende Wirkung keine geeigneten Streumittel für einen eisglatten Gehweg sind (Az. 6 U 92/12).
Laut VG Berlin muss das Bundesverkehrsministerium Journalisten Auskunft über die Berechnung der prognostizierten Einnahmen durch die Einführung der Pkw-Maut erteilen (Az. VG 27 L 494.14).
Laut BGH kann ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Die Abwägung aller rechtlichen Belange – auch derjenigen des Samenspenders – muss ein Überwiegen der Interessen des Kindes an der Auskunft ergeben (Az. XII ZR 201/13).
Der Finanzausschuss billigte den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.
Die Bundesregierung will per Gesetz eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung festschreiben. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Hält ein Seelotse auf der Elbe sich nicht an die empfohlenen Richtgeschwindigkeiten, ohne dass es zu einer konkreten Gefährdung der Schifffahrt auf der Elbe kommt, so darf die Wasser- und Schifffahrtsdirektion ihm nicht vorläufig die Seelotsentätigkeit untersagen. So das OLG Schleswig-Holstein (Az. 11 U 23/14).
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein Fachgericht, das die Vorlage zur Normenkontrolle an das BVerfG unterlässt, weil es in nicht vertretbarer Weise die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des betreffenden Gesetzes annimmt, die Garantie des gesetzlichen Richters verletzt (Az. 1 BvR 2142/11).
Der BGH entschied, dass Klauseln, wonach Bankinstitute auch für Fehlbuchungen Gebühren erheben dürfen, unwirksam sind (Az. XI ZR 174/13).
Laut VG Gelsenkirchen haben Bürger, die sich aufgrund körperlicher Einschränkungen mit einem Elektromobil (sog. „E-Scooter“) fortbewegen, keinen generellen Rechtsanspruch darauf, mit ihrem Elektromobil in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert zu werden (Az. 7 L 31/15).
Eine Versicherung darf gegenüber maklerbetreuten Kunden in Schreiben, die den Kunden über den Makler zugeleitet werden, ihre Filialdirektion als eigene „Kundenservice“-Stelle benennen. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 4 U 90/14).
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