Laut VG Koblenz darf das Führen eines Fahrtenbuchs von einer Halterin verlangt werden, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich ist, weil sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft (Az. 4 K 215/14.KO).