Da laut BVerfG die Schulnetzplanung für den Landkreis Görlitz den Gemeinden kein wirksames Mitspracherecht einräume und deshalb mit ihrem grundgesetzlich geschützten Selbstverwaltungsrecht nicht vereinbar sei, hat das VG Dresden die Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus hinsichtlich der Fortschreibung des Schulnetzplanes für den Landkreis Görlitz aufgehoben (Az. 5 K 4121/14).