Ab Januar 2015 steigen die Leistungen für Pflegebedürftige um vier Prozent. Durch das Pflegestärkungsgesetz wird zudem die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist die erste Stufe der Pflegereform.