Keine Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland bei Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip

Das VG Neustadt entschied, dass ein Inhaber einer im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis, der nicht belegen kann, dass er in dem Ausstellerstaat einen Wohnsitz über einen ausreichend langen Zeitraum begründet hatte, nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland berechtigt ist (Az. 3 L 767/14.NW).

 

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