Das VG Koblenz entschied, dass die Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz einer Privatperson zu Recht die Erlaubnis für einen religiösen Infostand am Kloster Maria Laach verweigert hat (Az. 1 K 42/14).
Recht
Das VG Koblenz entschied, dass die Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz einer Privatperson zu Recht die Erlaubnis für einen religiösen Infostand am Kloster Maria Laach verweigert hat (Az. 1 K 42/14).
Der BDI sieht in der Digitalisierung der Wirtschaft viele Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen und neue Geschäftsmodelle.
Das Angebot des Innenministers, bei der Ausformulierung des IT-Sicherheitsgesetzes umfangreich mitzuwirken, begrüßt der BDI außerordentlich und will sich an diesem Prozess konstruktiv beteiligen.
Der BDI lehnt eine Ausweitung der Klagerechte von Verbänden bei rechtswidriger Verwendung von Verbraucherdaten durch Unternehmen ab. Die bestehenden zivil- und öffentlich-rechtlichen Rechtsinstrumente seien hinreichend.
Es besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Entfernung eines seit mehr als 10 Jahren vorhandenen und in der Zeit auch unbeanstandeten Werbeschildes in der Innenstadt Triers. So entschied das VG Trier (Az. 5 L 1239/14).
Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, vom Bundesminister des Innern und vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegte „Digitale Agenda 2014-2017“ beschlossen.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) verabschiedet. Schüler und Studierende sollen künftig 7 % mehr Geld erhalten. Der Kreis der Empfänger wird erweitert. Das Bundesbildungsministerium gibt einen Überblick.
Der Bund will die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 um jährlich eine Milliarde Euro bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlasten. Länder und Gemeinden sollen auch beim Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte das Kabinett.
Nachbarn, die beim VG Koblenz klären lassen wollten, ob die Gestattung der Kirmes am Bürgerhaus im Jahr 2013 rechtswidrig war, unterlagen mit Ihrer Klage. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis für die Kirmes habe sich durch Zeitablauf erledigt. Ein besonderes Feststellungsinteresse liege nicht vor (Az. 1 K 1249/13).
Das ArbG Frankfurt am Main hat den Beschäftigungsantrag einer fristlos gekündigten Arbeitnehmerin gegen die Stadt Eschborn zurückgewiesen. Der Anspruch hätte nur bestanden, wenn sie zuvor in einem Kündigungsschutzprozess erstinstanzlich erfolgreich die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen konnte oder wenn eine offensichtlich unwirksame Kündigung anzunehmen sei (Az. 8 Ga 86/14).
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