Kirchlicher Arbeitgeber – kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung einer konfessionslosen Bewerberin

Ein kirchlicher Arbeitgeber darf die Besetzung einer Referentenstelle von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche abhängig machen und ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung an eine nicht berücksichtigte konfessionslose Bewerberin verpflichtet. So das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 4 Sa 157/14 und 4 Sa 238/14).

 

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