Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2014 ein Reformpaket beschlossen, mit dem die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und die Verbraucher geschützt werden sollen. Das BMF berichtet.
Recht
Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2014 ein Reformpaket beschlossen, mit dem die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und die Verbraucher geschützt werden sollen. Das BMF berichtet.
Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefordert. In einer Stellungnahme wird besonders gegen das verpflichtende Auktionsverfahren für erneuerbare Energien ab 2017 argumentiert.
Versicherungsnehmer sollen auch künftig die Leistungen aus ihren Lebensversicherungsverträgen erhalten, die ihnen zugesagt sind. Deshalb hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte beschlossen.
Mütter und Väter sollen das Elterngeld künftig passgenauer in Anspruch nehmen können. Das Kabinett hat entsprechende Neuregelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit beschlossen.
Das LSG Bayern hatte zu entscheiden, ob ein Krankenhaus Forderungen unter 2.000 Euro direkt von der zuständigen Krankenkasse einklagen kann (Az. L 5 KR 124/14 B und L 5 KR 125/14 B).
Verschweigt ein Hauseigentümer dem Stromversorger böswillig, wer in seinem Haus die Stromversorgung nutzt, muss er die Stromrechnung selbst bezahlen. So entschied das OLG Nürnberg (Az. 2 U 2401/12).
Das VG Darmstadt entschied, dass eine Bewerberin für den Dienst bei der Bundespolizei unter Hinweis auf eine großflächige Tätowierung ihres Unterarms abgelehnt werden darf (Az. 1 L 528/14).
Ein kirchlicher Arbeitgeber darf die Besetzung einer Referentenstelle von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche abhängig machen und ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung an eine nicht berücksichtigte konfessionslose Bewerberin verpflichtet. So das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 4 Sa 157/14 und 4 Sa 238/14).
Das AG Hannover entschied, dass ein Flugreiseunternehmen eine wetterbedingte 22-stündige Flugverspätung (hier: wegen extrem starker Winde) nicht zu vertreten und damit auch keine Einstandspflicht habe (Az. 408 C 9499/13).
Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des VG Berlin bestätigt, mit der dem Land Berlin vorläufig untersagt wurde, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle eines im Bezirk Pankow von Berlin ansässigen Lebensmittelbetriebes im Internetportal „Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow“ zu veröffentlichen (Az. 5 S 21.14).
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