Das LSG Schleswig-Holstein hat das Konzept der Stadt Kiel zur Bestimmung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger im Wesentlichen als schlüssig gebilligt (Az. L 6 AS 18/13 u. a.).
Recht
Das LSG Schleswig-Holstein hat das Konzept der Stadt Kiel zur Bestimmung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger im Wesentlichen als schlüssig gebilligt (Az. L 6 AS 18/13 u. a.).
Wird eine an einer Gerinnungsstörung leidende Patientin fehlerhaft – weil ohne Behandlung ihrer Vorerkrankung – an der Hüfte operiert, so dass schwere Nachblutungen auftreten, kann die die Patientin versichernde Krankenkasse von dem Träger des für die Operation verantwortlichen Krankenhauses über 580.000 Euro Schadensersatz verlangen. So das OLG Hamm (Az. 26 U 115/11).
Bei unbefugten Abhebungen mit einer Originalkarte mit Eingabe der PIN spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die PIN grob unsorgfältig verwahrt hat und deshalb ein unbefugter Dritter die PIN erfahren hat. So das AG München (Az. 121 C 10360/12).
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die IHK Münster nicht verpflichtet ist, aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. auszutreten (Az. 16 A 1499/09).
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass auf allen Bahnhöfen und Stationen Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen „aktiv“ zu informieren sind. Es sei nicht ausreichend, wenn Aushänge auf die Telefonnummer einer Service-Hotline hinweisen (Az. 16 A 494/13).
Das VG Münster hat das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, an der Friedensschule Münster die Einrichtung einer Lerngruppe mit gymnasial-orientiertem Lernprofil zur Erlangung der Hochschulreife nach acht Schuljahren über den 31.07.2014 hinaus vorläufig zu genehmigen (Az. 1 L 133/14).
Ein Lehrer hatte die zur Ansicht bestellten DVDs mit Filmen für den Schulunterricht unerlaubt kopiert und damit gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Land Sachsen-Anhalt muss daher dem Händler Schadensersatz zahlen. So entschied das LG Magdeburg (Az. 7 O 1088/13).
Soweit der Gemeinsame Bundesausschuss Buscopan® nicht generell auf der Grundlage des § 34 Abs 1 SGB V für die Behandlung des Reizdarmsyndroms und der spastischen Beschwerden bei dieser Krankheit in der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen hat, ist dessen Entscheidung nicht zu beanstanden. So entschied das BSG (Az. B 6 KA 21/13 R).
Am 15.05.2014 traten neue Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen die Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht werden soll. Mit der Neufassung UVP-Richtlinie wird – entsprechend den Bemühungen der EU- Kommission um intelligentere Regulierung – der Schutz der Umwelt verbessert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand, der durch EU-Vorschriften entsteht, abgebaut.
Nachdem die meisten Maßnahmen zur Finanzmarktreform inzwischen erlassen sind, hat die EU-Kommission den ersten umfassenden Überblick über den Gesamtfahrplan zur Finanzmarktregulierung veröffentlicht.
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