Das AG München entschied, dass nach dem ersten Anschein derjenige, der zum Einsteigen die Fahrzeugtür öffnet, schuld an einem dadurch ausgelösten Unfall ist (Az. 331 C 12987/13).
Recht
Das AG München entschied, dass nach dem ersten Anschein derjenige, der zum Einsteigen die Fahrzeugtür öffnet, schuld an einem dadurch ausgelösten Unfall ist (Az. 331 C 12987/13).
Die gesetzliche Sperrwirkung einer Ausweisung für die Wiedereinreise eines Ausländers nach Deutschland und für die Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels kann auf Null befristet werden, wenn der präventive Zweck der Ausweisung erfüllt ist, insbesondere von dem Ausländer keine Gefahr mehr ausgeht. Einer Ausreise des Ausländers bedarf es dazu nicht. So entschied das BVerwG (Az. 1 C 2.13).
Das LG Coburg entschied, dass die bloße Behauptung, auf einem Firmengelände wegen Glatteis ausgerutscht zu sein, nur dann zu einem Schadenersatzanspruch führt, wenn die Verletzung der Räum- und Streupflicht auch bewiesen werden kann (Az. 41 O 393/13).
Kunstflüge können im Luftraum in der Nähe der Gemeinde Wöllstein und des Autobahndreiecks Nahetal durchgeführt werden. Nach der Luftverkehrsordnung seien Kunstflüge u. a. nur über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten verboten (Az. 8 A 10979/13).
Das SG Dortmund entschied, dass die Tätigkeit einer Fachkrankenpflegerin für Anästhesie in einem Krankenhaus trotz Vereinbarung von freiberuflicher Honorartätigkeit eine abhängige Beschäftigung darstellt, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt (Az. S 25 R 2232/12).
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, bei einer Abschiebung nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (Az. 1 A 21/12).
Das LAG Hessen entschied, dass die fristlose Kündigung eines Account-Managers, der Daten gelöscht hatte, rechtmäßig war. Eine eigenmächtige Löschung mit den sich daraus ergebenden internen Problemen und gegenüber Kunden sei ein so erheblicher Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, dass die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sei (Az. 7 Sa 1060/10).
Das Landgericht Düsseldorf hat am 07.03.2014 die Klage der Esprit E. S. GmbH im Streit um die Namensgebung der „Esprit-Arena“ in Düsseldorf abgewiesen. Die Kündigung des Namensgebungsvertrags sei unwirksam. Ein Sonderkündigungsrecht bestehe nicht, weil die Klägerin das vorgesehene Verfahren nicht eingehalten habe (Az. 36 O 57/13).
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Wachpolizisten im Dienst des Landes Berlin abgewiesen, mit der dieser eine bessere Winterausstattung erreichen wollte (Az. 2 Sa 19/14).
Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der bei der Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben Vorteile für sich fordert, sich versprechen lässt oder auch nur schlicht entgegen nimmt, gibt seinem Arbeitgeber regelmäßig einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Gleiches gelte, wenn gegen den Arbeitnehmer ein dringender, nicht näher aufklärbarer Verdacht eines derartigen Verhaltens bestehte. So das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 9 Sa 1335/13).
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