Wer öffentlich seine Sympathie für eine gewaltbereite Hooligan-Gruppierung bekundet, kann nicht in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufgenommen werden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 26 K 343.12).
Recht
Wer öffentlich seine Sympathie für eine gewaltbereite Hooligan-Gruppierung bekundet, kann nicht in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufgenommen werden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 26 K 343.12).
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag angenommen, dem zufolge während eines zusätzlichen Übergangszeitraums von sechs Monaten – bis zum 1. August 2014 – Zahlungen, die noch nicht im SEPA-Format erfolgen, weiterhin zulässig sind. Dadurch sollen etwaige Risiken von Zahlungsunterbrechungen für Verbraucher und Unternehmen auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung – der 1. Februar 2014 – wird durch diesen Vorschlag nicht geändert.
Die Rentenversicherung ist nicht verpflichtet, einen geschiedenen Pensionär auf den vor dem 01.09.2009 eingetretenen Tod der rentenversicherten Ehefrau hinzuweisen, damit der Pensionär den Wegfall einer durch den Versorgungsausgleich bewirkten Pensionskürzung beantragen kann. So entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 33/13).
Eine vor der Einstellung als Polizeikommissarin ausgeübte Tätigkeit als Flugbegleiterin kann eine besoldungsrechtlich relevante Erfahrungszeit sein. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 36 K 201.13).
Das SG Aachen hat im bundesweit ersten Urteil über das zum 01.08.2013 eingeführte Betreuungsgeld entschieden, dass die in das Gesetz aufgenommene Stichtagsregelung rechtmäßig ist (Az. S 13 EG 6/13 BG).
Das BVerfG soll entscheiden, ob das rheinland-pfälzische Besoldungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz beschlossen (Az. 6 K 445/13).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 09.01.2014 die erste private Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte auf der Grundlage des neuen Mess- und Eichgesetzes anerkannt.
2014 treten in der EU verschiedene neue Gesetze in Kraft, z. B. zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und zum Schutz geistigen Eigentums. Außerdem sind neue Regeln zur Bankenunion und zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern geplant.
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat einen Kreis als Träger der Sozialhilfe verpflichtet, einem verhaltensauffälligen Schüler ab Beginn des neuen Schuljahres einen Integrationshelfer zur Begleitung während des Schulunterrichts zur Verfügung zu stellen. Von der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers könnten auch Maßnahmen umfasst werden, die eigentlich zum Aufgabenbereich der Schulverwaltung gehörten (Az. L 9 SO 429/13 B ER).
Die Richter der Familiensenate des OLG Schleswig-Holstein haben sich auf neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht geeinigt. Die ab 1. Januar 2014 geltenden neuen Leitlinien sollen einer einheitlichen Rechtsprechung der Familiengerichte in Schleswig-Holstein dienen und Rechtssicherheit für gleich liegende typische Fälle schaffen, in denen Unterhalt zu zahlen ist.
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