Das BMJ hat zur Entscheidung des Bundesrates, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs zu stellen, Stellung genommen.
Recht
Das BMJ hat zur Entscheidung des Bundesrates, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs zu stellen, Stellung genommen.
Die AOK bleibt bis auf weiteres berechtigt, im Internet mittels des sog. Krankenhausnavigators über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu informieren. So entschied das SG Berlin (Az. S 89 KR 1636/13).
Das Urheberrechtsgesetz schützt nicht nur das Gesamtwerk, sondern auch kleinste Teile davon. Werden über Peer-to-Peer-Netzwerke Bruchstücke eines Werkes zum Download angeboten, macht sich der unberechtigt Anbietende schadenersatzpflichtig. So entschied das AG München (Az. 161 C 19021/11).
Rät eine Bank einem Kunden zur Umschichtung von Wertpapieren innerhalb eines Depots, so muss die hiermit verbundene Verkaufs- als auch Kaufempfehlung in Bezug auf das Anlageobjekt unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten aus nachträglicher Sicht jeweils lediglich „vertretbar“ sein. Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung dann im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger. So das OLG Schleswig-Holstein (Az. 5 U 34/13).
Das OLG Oldenburg entschied, dass die Beteiligten eines sog. Streifunfalls beim Überholvorgang in einer Autobahnbaustelle jeweils zur Hälfte für den eingetretenen Schaden haften (Az. 6 U 64/12).
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken kann ebenso in Kraft treten wie das neue Urheberrecht, geänderte Regelungen im Markenrecht und bei Rüstungskontrollen sowie ein Gesetz zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Länder wollen stärker gegen den Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen vorgehen. In ihrem Gesetzentwurf schlagen sie daher entsprechende Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes vor.
Die Länder haben das Gesetz zur Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) in das Vermittlungsverfahren verwiesen. Sie halten die vom Bundestag beschlossene Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vergütungssysteme börsennotierter Gesellschaften auf die Hauptversammlung nicht für geeignet, um exorbitante Managergehälter zu verhindern.
Die Länder haben das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt, das der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in nationales Recht dient. Es führt zudem ein Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in regelmäßig erscheinenden Werken ein.
Die Bundesregierung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Gewerbetreibende besser vor unlauteren Geschäftsmethoden. Künftig werden Abmahngebühren gedeckelt, unerwünschte Telefonwerbung stärker bekämpft und Inkassoverfahren transparenter gestaltet.
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