Das VG Stuttgart hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Gerlingen einem 4-jährigen Kind, das in einer Nachbargemeinde wohnt, weiterhin einen Kita-Platz zur Verfügung stellen muss. Auch ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, habe bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Az. 12 K 3195/13).