Der BGH hat die Revision von RapidShare zurückgewiesen und das Urteil des OLG Hamburg bestätigt. RapidShare muss wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte (hier Bücher zweier Verlage) über seinen Dienst ergreifen. Dazu hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Stellung genommen.