Eine mit Zustimmung der thailändischen leiblichen Eltern nach thailändischem Recht vollzogene Adoption eines Kindes kann nicht ohne weiteres in eine deutsche Volladoption umgewandelt werden. So das OLG Hamm (Az. 11 UF 130/12).
Recht
Eine mit Zustimmung der thailändischen leiblichen Eltern nach thailändischem Recht vollzogene Adoption eines Kindes kann nicht ohne weiteres in eine deutsche Volladoption umgewandelt werden. So das OLG Hamm (Az. 11 UF 130/12).
Der BGH hat über die Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder entschieden. Auch eine dreijährige Verzögerung der Aufnahme einer Erstausbildung infolge zwischenzeitlich geleisteter Praktika und ungelernter Tätigkeiten könne noch der Obliegenheit des Kindes entsprechen, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen (Az. XII ZB 220/12).
Das LSG Sachsen entschied, dass auch schwerbehinderte Menschen weder aus der UN-Behindertenrechtskonvention noch nach deutschem Sozialhilferecht die Finanzierung eines Pkw unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen beanspruchen können (Az. L 8 SO 84/11).
Der Bedarf eines volljährigen Kindes verringert sich nicht dadurch, dass das Kind kostenfrei im Haushalt seiner Großmutter lebt. Das entschied das OLG Hamm (Az. 2 WF 98/13).
Das AG München entschied, dass ein Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen bei einer Reiserücktrittsversicherung zulässig ist. Die Ausschlussklausel sei nicht überraschend (Az. 172 C 3451/13).
Die Werbung für Kontaktlinsen mit den Anpreisungen „Olympia-Rabatt“ und „Olympische Preise“ ist unzulässig, wenn die Werbung sich nach ihrem Gesamteindruck das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image zunutze macht. Das entschied das OLG Schleswig-Hostein (Az. 6 U 31/12).
Die EU-Kommission will in den Verwaltungen in der EU eine möglichst weitgehende Digitalisierung anstoßen. Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schlägt sie die Ausarbeitung einer europäischen Norm vor, mit der die Interoperabilität zwischen den verschiedenen, vor allem nationalen Systemen der elektronischen Rechnungsstellung verbessert werden soll.
Laut BMJ sei das Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) eine effektive und angemessene Antwort auf die übermäßige Vergütung von Vorstandsmitgliedern einzelner deutscher Aktiengesellschaften.
Das BMJ teilt mit, dass der Bundestag das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet hat. Durch das Gesetz werde es möglich, noch viel mehr Werke als bisher der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das BMJ hat zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs Stellung genommen.
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