Das BMJ hat zur vom Deutschen Bundestag am 27.06.2013 beschlossenen Neuregelung des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens Stellung genommen.
Recht
Das BMJ hat zur vom Deutschen Bundestag am 27.06.2013 beschlossenen Neuregelung des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens Stellung genommen.
Mit der Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Finanzinstituten (BRRD) werden nach dem Muster des deutschen Restrukturierungsgesetz erstmals europaweit einheitliche Regeln bei der Abwicklung von Finanzinstituten geschaffen. Dazu hat das BMF Stellung genommen.
Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Hierzu hat das BMJ Stellung genommen.
Das BSG entschied, dass nach der Grundkonzeption des BEEG jeder Elternteil für jedes Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen kann. Für Eltern von Mehrlingen gelte insoweit nichts anderes (Az. B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R).
Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist jetzt endgültig verabschiedet worden. Nachdem am 27.06.2013 der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, muss nun nur der Bundesrat das neue Gesetz bestätigen. BRAK und DAV begrüßen den Beschluss.
Die Mitgliedstaaten verfügen lt. EuGH über einen weiten Ermessensspielraum bei der Bestimmung des Schuldners der Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke, durch die den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgte Vervielfältigung ihrer Werke vergütet werden soll (Az. C-457/11 bis C-460/11).
Der Ausschluss der Anerkennung des Befähigungsnachweises eines Masseurs und medizinischen Bademeisters, der die Ausübung eines eigenständigen Berufs im Ausstellungsstaat erlaubt, stellt eine nicht durch den Schutz der Verbraucher oder der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigte Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit dar. So entschied der EuGH (Rs. C-575/11).
Der EuGH hat die Tschechische Republik zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 250.000 Euro wegen Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs zur betrieblichen Altersversorgung verurteilt (Rs. C-241/11).
Ein Grundstückseigentümer, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, muss die Jagdausübung auf seinen Grundstücken bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig weiter dulden. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 B 10517/13).
Das Land Nordrhein-Westfalen haftet aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für zwei durch ein Hochwasser beschädigte Pkw. Das entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 198/10).
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