Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament verhindert wirksame Einrichtung eines Behindertentestaments nach dem Tod des ersten Elternteils

Die Pflichtteilsstrafklausel in einem von einem Ehepaar errichteten Berliner Testament greift auch dann ein, wenn ein Träger der Sozialhilfe beim Tod des Erstversterbenden aus übergegangenem Recht für eines der Kinder den Pflichtteil verlangt. Der Pflichtteilsanspruch des Kindes nach dem Tod des zuletzt Versterbenden kann dann durch eine spätere Erbeinsetzung des Kindes durch den überlebenden Elternteil im Rahmen eines sog. Behindertentestaments nicht ausgeschlossen werden. So das OLG Hamm (Az. I-10 U 71/12).

 

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Neuregelungen zum 1. April

In der Altenpflege gibt es bessere Ausbildungsbedingungen. Pflegebedürftige und Behinderte können jetzt auch zu Hause vom Zahnarzt behandelt werden. Im Straßenverkehr gelten höhere Bußgeldsätze. Das Ehrenamt wird gestärkt und der so genannte Warnschussarrest soll Jugendliche von weiteren Straftaten abschrecken.

 

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