Das VG Schleswig hat in zwei Verfahren der Gemeinde Norderfriedrichskoog hinsichtlich des Finanzausgleichs entschieden. Die Gemeinde war als „Steueroase“ bekannt geworden, da sie bis 2003 überhaupt keine Gewerbesteuer erhoben hatte und ab 2004 dann lediglich den niedrigsten nach dem Gewerbesteuergesetz zulässigen Hebesatz (200 Prozent) festgelegt hatte.