Das VG Mainz hat entschieden, dass die Beschlüsse eines Ortsgemeinderates wirksam sind, auch wenn ein Ratsmitglied mitgewirkt hat, das gleichzeitig in einem Hort der Verbandsgemeinde im Rahmen ihrer Ausbildung zur Erzieherin ein Praktikum ableistete, da sie als Praktikantin keine Arbeitnehmerin der Gemeinde sei und es so nicht zu Entscheidungskonflikten kommen könne (Az. 6 L 1665/12.MZ).