Aktienrechtsnovelle zieht notwendige Konsequenzen aus Finanzkrise

Künftig sollen Aktiengesellschaften, insbesondere in Not geratene Kreditinstitute deutlich einfacher ihr Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln können. Den Unternehmen wird dafür die Möglichkeit zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegeben, bei denen nicht in Geld, sondern auch in Aktien zurückgezahlt werden kann. Der Gesetzentwurf stärkt Aktienunternehmen, weil so genannte räuberische Aktionäre Beschlüsse der Hauptversammlung nicht länger durch taktische Nichtigkeitsklagen verzögern können sollen. Das BMJ hat dazu Stellung genommen.

 

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