Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten Anschlusszüge informiert werden, unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen diese Züge betreibt

Der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur ist verpflichtet, den Eisenbahnunternehmen in Echtzeit sämtliche Informationen über die von anderen Unternehmen gewährleisteten Anschlussverbindungen zur Verfügung zu stellen. So der EuGH (Az. C-136/11).

 

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