Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte zum 1. Januar 2013 erhöht werden.
Recht
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte zum 1. Januar 2013 erhöht werden.
Einstimmig hat der Deutsche Bundestag am 25.10.2012 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen.
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland hat der Deutsche Bundestag der Senkung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2013 um 0,7 Prozent auf 18,9 Prozent zugestimmt.
Das ArbG Oberhausen hatte zu entscheiden, ob wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zum Entleiherbetrieb zustande gekommen war. Ferner war über die Wirksamkeit der Befristungsabrede zu befinden (Az. 3 Ca 796/12).
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 25.10.2012 die Beitragssätze zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent ab Januar 2013 gesenkt.
Der BGH hat über die gegen einen Betriebsrat und seine Vorsitzenden gerichtete Vergütungsklage einer auf die Beratung von Betriebsräten spezialisierten Gesellschaft entschieden (Az. III ZR 266/11).
Der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin soll bis Ende 2014 verlängert werden. Dies sieht der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes vor, der am 26.10.2012 erstmals im Bundestag beraten wird.
Die EU-Kommission will die elektronische Rechnungsstellung bis 2020 zur vorherrschenden Fakturierungsmethode in der EU machen. Einen Hebel, um der elektronischen Rechnung zum Durchbruch zu verhelfen, sieht die EU-Kommission in der öffentlichen Vergabe.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung für den Gesetzentwurf zur „Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP gestimmt. Die Verdienstgrenzen für Minijobber sollen steigen.
Der BGH hat entschieden, dass die deutschen Gerichte für die Klage international zuständig sind. Ein Verbraucher, der von einem gewerblichen Reiseveranstalter ein einem Dritten gehörendes Ferienhaus gemietet hat, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den Reiseveranstalter bei dem Gericht seines Wohnsitzes geltend machen (Az. X ZR 157/11).
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