Das Bundeskabinett hat die Verlängerung des Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin bis Ende 2014 beschlossen. Mit dem Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetz soll die Möglichkeit, Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin zu erhalten, bis zum Inkrafttreten der einheitlichen europäischen Restrukturierungsvorgaben für Banken verlängert werden.