Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung vom 21.09.2012 das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens einstimmig in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Recht
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung vom 21.09.2012 das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens einstimmig in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Der Bundesrat hat am 21.09.2012 umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der dafür sorgen soll, dass sich Flugpassagiere bei Auseinandersetzungen mit Fluglinien über Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckschäden künftig an verschiedene Schlichtungsstellen wenden können.
Die Länder haben in ihrer Sitzung vom 21.09.2012 den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren beraten und dabei umfangreich Stellung genommen.
Damit Verbraucher ihre Rechte in Europa wirksam durchsetzen können, ohne komplizierte, teure und langwierige Gerichtsverfahren anstrengen zu müssen, erleichtert die EU ihnen den Zugang zur Justiz. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist eine Möglichkeit, grenzüberschreitende Angelegenheiten mit einem Streitwert von bis zu 2.000 Euro zu regeln.
Ein Arzt muss seinen Patienten vor einer Operation umfassend und sachgemäß über ein seltenes, den Patienten aber erheblich beeinträchtigendes Risiko des Eingriffs aufklären (hier: mögliche dauerhaft verbleibende Nervschädigung nach einer zahnärztlichen Versorgung mit Implantaten). So hat das OLG Koblenz entschieden (Az. 5 U 496/12).
Die Bundesregierung erwägt die Einführung von „Kleinen Genossenschaften“ und „Kooperativgesellschaften (haftungsbeschränkt)“.
Der Einbau eines Fahrstuhls, der es einem behinderten Kind ermöglichen soll, sich innerhalb des Hauses zu bewegen bzw. überhaupt das Haus zu verlassen, ist keine privilegierte Eingliederungshilfemaßnahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB XII. So das BSG (Az. B 8 SO 15/11 R).
Der BGH hat dem EuGH drei Fragen zur Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken vorgelegt. U. a. die Frage, ob es den Bibliotheksnutzern ermöglicht werden darf, auf den Terminals zugänglich gemachte Werke ganz oder teilweise auf Papier auszudrucken oder auf USB-Sticks abzuspeichern und diese Vervielfältigungen aus den Räumen der Einrichtung mitzunehmen (Az. I ZR 69/11).
Ein Kunde, der aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel seines Energielieferungsvertrages die Erstattung zu Unrecht berechneter Preiserhöhungen verlangt, kann sich weiterhin auf Preissenkungen berufen, die der Energieversorger im maßgeblichen Abrechnungszeitraum gewährt hat. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. I-19 U 163/11).
Ein etwaiger Schriftformmangel bei der Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber über eine Massenentlassung ist durch die abschließende Stellungnahme des Gesamtbetriebsrats im Interessenausgleich geheilt. Dafür spreche der Zweck des Unterrichtungserfordernisses, das die Richtlinienvorgabe in Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG umsetzen soll. So das BAG (Az. 6 AZR 155/11).
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