Das neue internationale Unterhaltsverfahrensrecht erleichtert lt. BMJ die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen insbesondere von Kindern im Ausland. Kinder brauchen die bestmögliche Unterstützung, um den Unterhalt durchsetzen zu können, der ihnen zusteht. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, der absichert, dass die Durchsetzbarkeit der Ansprüche nicht an Grenzen Halt macht – auch nicht an den Grenzen der Europäischen Union.