Die Bundesregierung stellt in ihrem Jahresbericht die Fortschritte bei der Umsetzung des Regierungsprogramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ dar.
Recht
Die Bundesregierung stellt in ihrem Jahresbericht die Fortschritte bei der Umsetzung des Regierungsprogramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ dar.
Das Bundeskabinett hat eine Rentenerhöhung zum 01.07.2012 von 2,19 Prozent in Westdeutschland und um 2,26 Prozent in Ostdeutschland beschlossen. Der Bundesrat muss dieser Regelung noch zustimmen.
Die EU-Kommission startete am 17.04.2012 die Initiative „We Mean Business“, durch die Unternehmen dazu animiert werden sollen, mehr Praktikumsplätze zu schaffen. Ziel der Maßnahme ist es, die Kompetenzen junger Menschen und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Die Auslegung einer Versorgungsordnung ergibt lt. BAG, dass die für Teilzeitbeschäftigte getroffene Sonderregelung zur Berechnung der Betriebsrente auf Arbeitnehmer, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, keine Anwendung findet (Az. 3 AZR 280/10).
Der BGH hat entschieden, dass Reisende, deren Rückflug um zehn Stunden vorverlegt wurde, Schadensersatz vom Reiseveranstalter verlangen können (Az. X ZR 76/11).
Öffentliche Schulträger haben keinen Anspruch gegenüber den Eltern ihrer Schüler auf die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (Az. 2 A 520/11).
Nach dem Tod eines Beamten steht dem hinterbliebenen Lebenspartner, der mit dem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, jedenfalls seit dem 01.01.2005 Witwergeld wie dem hinterbliebenen Ehepartner eines Beamten zu. Das hat der VGH Baden-Württemberg entschieden (Az. 4 S 1773/09).
Seit 1. April gelten die Neuregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes. Demnach müssen Strom- und Gasrechnungen einfach und verständlich sein. Verbrauchern soll dadurch nicht nur mehr Durchblick verschafft werden, sondern sie sollen auch zum Energiesparen angeregt oder ihnen der Wechsel des Anbieters erleichtert werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet.
Schmerzensgeldansprüche nach einem Friseurbesuch kommen in Betracht, wenn infolge der Haarbehandlung dauerhafte Schäden am Haar oder der Kopfhaut verursacht wurden oder die betroffene Person durch einen völlig misslungenen Haarschnitt quasi „entstellt“ ist. Die bloße Missachtung eines Wunsches einer Kundin, selbst wenn diese mit Verärgerung oder Enttäuschung verbunden ist, genügt lt. AG München nicht (Az. 173 C 15875/11).
Das Hauptziel der Charta besteht darin, die Wahrung der Grundrechte bei der Festlegung neuer europäischer Rechtsvorschriften durch die EU-Organe sicherzustellen. Grundrechtsüberlegungen sind nun ein integraler Bestandteil der Erarbeitung neuer EU-Vorschriften. Der aktuelle Bericht ist Teil der Bemühungen der EU-Kommission, die Menschen besser über die Charta, ihre Anwendung und die Rolle der EU-Organe beim Schutz der Grundrechte zu informieren.
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