Gerichtsstand bei im Internet begangenen Persönlichkeitsverletzungen

Laut EuGH können die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen wegen des gesamten entstandenen Schadens die Gerichte ihres Wohnsitzmitgliedstaats anrufen. Der Betreiber der Website darf jedoch in diesem Staat keinen strengeren als den im Recht seines Sitzmitgliedstaats vorgesehenen Anforderungen unterworfen werden. Continue reading →