Bundesrat stimmt Gesetz zum Bürokratieabbau zu

Der Bundesrat stimmte dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz zu. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Bundesrat stimmt Gesetz zum Bürokratieabbau zu

Bundesrat, Mitteilung vom 08.11.2019

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am 8. November 2019 auch der Bundesrat dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz zu. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung zugutekommen.

Aus für den „gelben Schein“

Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den bisherigen Krankenschein aus Papier ab: Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Schnellerer Check-in im Hotel

Auch der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel ist nach dem Bundestagsbeschluss obsolet. Er musste bisher ausgefüllt, vom Gast persönlich unterschrieben und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Ersetzt wird er durch ein elektronisches Meldeverfahren.

Kürzere Aufbewahrung elektronischer Steuerunterlagen

Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht: Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Weniger Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Firmengründer

Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, unter anderem für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen; oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche unterstützen.

Weniger Statistikpflichten

Zudem reduziert das Gesetz die Statistikpflichten. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren.

Milliarden-Entlastung erwartet

Die Bundesregierung rechnet mit einem Entlastungsvolumen von über einer Milliarde Euro.

Kritische Entschließung: Kein großer Wurf

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen Schritt zur Entlastung des Mittelstands. Er kritisiert allerdings, der Bundestagbeschluss sei kein großer Wurf, sondern habe die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen lassen. Er bleibe im Umfang deutlich hinter dem zurück, was im Interesse der Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre.

Weitere Bemühungen gefordert

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihr Bemühen um Bürokratieentlastung entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten. Die Länder kündigen an, den Bund dabei mit Vorschlägen unterstützen.

Die nächsten Schritte

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten vorgelegt. Seine Unterzeichnung erfolgt übrigens noch traditionell handschriftlich. Anschließend kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden – das immerhin schon seit einiger Zeit elektronisch erscheint. Zum 1. Januar 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.

Die begleitende Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür jedoch nicht.

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Die Wohngeldreform kommt

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Die Wohngeldreform kommt

Bundesrat, Mitteilung vom 08.11.2019

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Zahl der Wohngeldempfänger erhöht sich

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Neue Mietstufe für teure Gegenden

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Damit es Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt noch verkündet werden.

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Regelstudienzeit für Jura künftig 10 Semester

Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften wird auf fünf Jahre erhöht. Am 08.11.2019 stimmte der Bundesrat abschließend einem Gesetz zu, das der Bundestag drei Wochen zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Regelstudienzeit für Jura künftig 10 Semester

Bundesrat, Mitteilung vom 08.11.2019

Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften wird auf fünf Jahre erhöht. Am 8. November 2019 stimmte der Bundesrat abschließend einem Gesetz zu, das der Bundestag drei Wochen zuvor verabschiedet hatte.

Initiative des Bundesrates aufgegriffen

Es geht auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrates vom Februar dieses Jahres zurück. Darin hatten die Länder die Erhöhung gefordert, um das Jurastudium vergleichbaren Masterstudiengängen anzupassen. Der Bundestag nahm bei der Verabschiedung lediglich einige rechtsförmliche Änderungen vor.

Längerer BAföG-Bezug

Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf den BAföG-Bezug: Jurastudentinnen und -Studenten haben künftig länger Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Der Studienerfolg soll nicht von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängen, hatte der Bundesrat in seinem Entwurf argumentiert – und damit offenbar den Bundestag überzeugt.

Vergleichbarer Stoffumfang wie Masterstudium

Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei nicht ausreichend: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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Bundesrat billigt „Paketboten-Schutz-Gesetz“

Der Bundesrat hat den Weg für das „Paketboten-Schutz-Gesetz“ freigemacht. Damit können die Neuregelungen wie geplant noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten.

Bundesrat billigt „Paketboten-Schutz-Gesetz“

Bundesrat, Mitteilung vom 08.11.2019

Noch vor dem Weihnachtsgeschäft: Mehr Schutz für Paketboten

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 den Weg für das Paketboten-Schutz-Gesetz freigemacht. Damit können die Neuregelungen wie geplant noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten.

Einführung der Nachunternehmerhaftung

Das Gesetz führt in der Versandbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung ein: Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich laut Gesetzesbeschluss auch bewährt.

Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.

Forderung der Länder aufgegriffen

Der Gesetzesbeschluss geht auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück, die damit eine Forderung der Länder aufgegriffen hat: Sie haben sich bereits im April diesen Jahres dafür ausgesprochen, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen (siehe BR-Drs. 92/19).

Bundestag schafft Ausnahme für Speditionsunternehmen

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf teilweise geändert, um Speditionsunternehmen von der Nachunternehmerhaftung auszunehmen. Bei ihnen sei die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund anderer Bestimmungen gewährleistet, heißt es zur Begründung. Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen hat er jedoch die stationäre Bearbeitung von Paketen. Gemeint ist damit das Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren. Diese erfolge regelmäßig durch Beschäftigte von Subunternehmen, deren soziale Absicherung verbessert werden müsse.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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Bundesrat beschließt „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“

Die Bezahlung in der Pflegebranche soll gerechter werden: Der Bundesrat hat das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Es setzt Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege um.

Bundesrat beschließt „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“

Bundesrat, Mitteilung vom 08.11.2019

Bundesrat ermöglicht bessere Bezahlung in der Pflege

Die Bezahlung in der Pflegebranche soll gerechter werden: Der Bundesrat hat am 8. November 2019 das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Es setzt Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege um.

Branchenweiter Tarifvertrag

Damit sich die Entlohnung der Pflegekräfte verbessert, ermöglicht das Gesetz dem Bundesarbeitsministerium, eine Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären.

Stärkung der Pflegekommission

Zusätzlich dazu wird die Pflegekommission gestärkt. Sie soll künftig ausdrücklich Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren. Das Bundesarbeitsministerium kann diese Empfehlungen wiederum per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären, wenn für den Bereich nicht bereits ein Tarifvertrag gilt. Weiter beruft das Gesetz die Kommission zu einem ständigen Gremium mit einer fünfjährigen Amtszeit und verbessert ihre Beschlussfähigkeit.

Eingliederungszuschuss gilt weiter bis 2023

Darüber hinaus hat der Bundestag beschlossen, dass Arbeitgeber weiterhin drei Jahre einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie ältere Arbeitsnehmer mit Vermittlungshemmnissen beschäftigen. Damit hat er die geltende Vorschrift um vier Jahre verlängert.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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Bundesrat stimmt Vermittlungsvorschlag zum Zensusgesetz zu

Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zur Volkszählung 2021 zugestimmt. Damit kann das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach wie geplant in Kraft treten. Die sog. Erhebungsbeauftragten erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die auf Sozialleistungen oder Renten nicht angerechnet wird.

Bundesrat stimmt Vermittlungsvorschlag zum Zensusgesetz zu

Bundesrat, Mitteilung vom 08.11.2019

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zur Volkszählung 2021 zugestimmt. Damit kann das vom Bundestag geänderte Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach wie geplant in Kraft treten.

Es schafft die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Volkszählung 2021. Geplant sind Bevölkerungszählung, Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen.

Registergestützte Erhebung

Wie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind, heißt es in der Gesetzesbegründung. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind auch ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung vorgesehen.

Änderungen im Vermittlungsverfahren

Der Bundesrat hatte im Juni 2019 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um es dort überarbeiten zu lassen. Am 6. November einigten sich die Vertreter von Bund und Ländern auf Änderungen am Gesetz. Diese betrafen vor allem die Kostenaufteilung und die Umsetzung des registergestützten Zensus in der Praxis.

Bundesbeteiligung an den Kosten

So beteiligt sich der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro an den Kosten, die den Ländern für Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung entstehen. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Finanzzuweisung von 415 Millionen gefordert – der Bundestag in seinem Beschluss allerdings keine Regelung dazu getroffen.

Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Interviewer

Die so genannten Erhebungsbeauftragten erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die auf Sozialleistungen oder Renten nicht angerechnet wird. Dadurch sollen Behörden leichter Personen rekrutieren können, die Interviews oder Feststellungen zur Gebäudezählung vor Ort durchführen.

Antworten per Brief auch portofrei möglich

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskünfte nicht online abgeben wollen, können die Erhebungsbögen auch per Brief zurücksenden – sie müssen dafür kein Porto zahlen. Dies soll zur Akzeptanz der Befragung in der Bevölkerung beitragen.

Zusammenarbeit der Behörden präzisiert

Weitere Änderungen betreffen die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern bei Prüfung und Auswertung der gesammelten Daten. So wird das Statistische Bundesamt verpflichtet, den Landesämtern Daten in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die statistischen Bedarfe der jeweiligen Ämter in deren Zuständigkeitsbereich zu decken.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag änderte seinen ursprünglichen Gesetzesbeschluss entsprechend der Vermittlungsempfehlung am 7. November. Der Bundesrat stimmte dem geänderten Gesetz am 8. November 2019 zu. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es in Kraft treten.

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Bundesrat billigt Aachener Vertrag

Der Aachener Vertrag, der den Élysée-Vertrag von 1963 ergänzt, ist ratifiziert: Nachdem er im Bundestag eine breite Mehrheit erhielt, hat ihn nun auch der Bundesrat gebilligt. Damit kann der Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich nun in die Umsetzung gehen.

Bundesrat billigt Aachener Vertrag

Bundesrat, Mitteilung vom 08.11.2019

Der Aachener Vertrag ist ratifiziert: Nachdem er Ende September im Bundestag eine breite Mehrheit erhielt, hat ihn am 8. November 2019 auch der Bundesrat gebilligt. Damit kann der Freundschaftsvertrag zwischen beiden Ländern nun in die Umsetzung gehen.

Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Der Aachener Vertrag ergänzt den Élysée-Vertrag von 1963. Er zielt unter anderem auf eine engere regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. So sollen Eurodistrikte entstehen, um bilaterale Vorhaben zu erleichtern. Ein gemeinsamer Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll Schwierigkeiten der Grenzregionen ermitteln und Lösungsstrategien aufzeigen. Auch das Thema Sprache ist von Bedeutung: Beide Staaten verpflichten sich in Grenzregionen zur Zweisprachigkeit.

Anerkennung von Schulabschlüssen

Im Bereich Kultur und Mobilität versprechen beide Staaten, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen zu fördern und integrierte deutsch-französische Studiengänge zu schaffen. Bildungs- und Forschungssysteme sollen miteinander vernetzt werden. Über einen gemeinsamen Bürgerfonds möchten beide Länder Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften noch weiter fördern.

Mehr gegenseitige Konsultationen

Neben einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum und einer engeren Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik geht es auch um eine bessere Abstimmung beider Länder auf europäischer Ebene: Vor großen europäischen Treffen sollen Konsultationen auf allen Ebenen stattfinden.

Regelmäßige Treffen

Um die engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu organisieren, verabreden sich die beiden Regierungen mit dem Vertrag zu jährlichen Treffen. Mindestens einmal im Quartal soll ein Mitglied der Regierung an einer Kabinettssitzung des anderen Staates teilnehmen.

Länder bei der Umsetzung des Vertrages mit einbinden

In einer begleitenden Entschließung bringt der Bundesrat noch einmal deutlich zum Ausdruck, dass die Länder bei der Umsetzung des Aachener Vertrages eine besondere Verantwortung tragen.

Hierzu gehörten insbesondere auch die Verbesserung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs, der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die stärkere Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen. Es müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Länder bei der Planung und Steuerung dieser Vorhaben gehört werden. Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Länder einzubinden, sobald die Umsetzung des Aachener Vertrages Auswirkungen auf die Länderhaushalte hat. Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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Bundestag beschließt „MDK-Reformgesetz“

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt. Der Deutsche Bundestag hat am 07.11.2019 das „MDK-Reformgesetz“ (19/13397) in 2./3. Lesung beschlossen.

Bundestag beschließt „MDK-Reformgesetz“

Medizinischer Dienst wird gestärkt

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.11.2019

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten. Ein entsprechendes Gesetz hat der Deutsche Bundestag verabschiedet. Es geht um die Organisation des Dienstes und die effizientere Überprüfung von Krankenhäusern.

Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) sollen künftig als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts agieren. Sie tragen dann die einheitliche Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD). Bislang sind sie Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen.

Auch die Besetzung der Verwaltungsräte soll neu geregelt werden: Ihnen gehören künftig auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe an.

Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen. Die Arbeit des MDK trägt dazu bei, dass Versicherte bedarfsgerecht versorgt werden. Dabei ist es genauso wichtig, medizinisch notwendige Behandlungen zu gewährleisten, wie auch unnötige oder sogar schädliche Versorgungen zu vermeiden.

Bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen

In den vergangenen Jahren ist immer wieder kritisch hinterfragt worden, inwieweit die Medizinischen Dienste unabhängig von den Kranken- und Pflegekassen sind. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag verabredet, die Medizinischen Dienste zu stärken, ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass sie ihre Aufgaben nach bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelungen wahrnehmen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag nun beschlossen.

Effizientere Überprüfung von Krankenhäusern

Die Prüfung von Krankenhausabrechnungen soll effizienter werden. Der Medizinische Dienst soll Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter überprüfen als bisher.

Das Gesetz schafft Anreize für eine regelkonforme Abrechnung: Wer ordentlich abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt. Eine schlechte Abrechnungsqualität hat dagegen negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.

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StVO-Novelle – Besserer Schutz für Radfahrer

Beim Überholen von Radfahrern gilt künftig ein fester Mindestabstand. Kleintransporter müssen beim Rechtsabbiegen die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Wer auf dem Fahrrad-Schutzstreifen hält, wird stärker zur Kasse gebeten. Das hat das Bundeskabinett mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen.

StVO-Novelle – Besserer Schutz für Radfahrer

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 06.11.2019

Beim Überholen von Radfahrern gilt künftig ein fester Mindestabstand. Kleintransporter müssen beim Rechtsabbiegen die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Wer auf dem Fahrrad-Schutzstreifen hält, wird stärker zur Kasse gebeten. Das hat das Kabinett mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen.

Ziel der Novelle ist die Förderung einer sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität.

Konkret sieht der Kabinettbeschluss Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, der Bußgeldkatalog-Verordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie der Ferienreiseverordnung vor.

Stärkung des Radverkehrs

Radfahren soll sicherer werden. Die in der Novelle enthaltenen Änderungen umfassen unter anderem:

  • einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern durch Kraftfahrzeuge,
  • •die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts,
  • die Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen,
  • ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr sowie
  • die Einführung eines Grünpfeils ausschließlich für Radfahrende.

Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. So erhöht die Bundesregierung die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstelle von Geldbußen von derzeit 15 Euro und mehr, können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.

Förderung von Fahrgemeinschaften

Neben dem Radverkehr soll auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorangetrieben werden. Dazu setzt die Novelle auf die Umsetzung des Carsharing-Gesetzes.

In Umsetzung des Carsharinggesetzes werden

  • Parkbevorrechtigungen von Carsharing-Fahrzeugen sowie
  • die Freigabe von Bussonderfahrstreifen für Pkw mit Mehrfachbesetzung

ermöglicht.

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Bundestag beschließt „Angehörigen-Entlastungsgesetz“

Der Deutsche Bundestag hat am 07.11.2019 das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ der Bundesregierung (19/13399) in 2./3. Lesung beschlossen.

Bundestag beschließt „Angehörigen-Entlastungsgesetz“

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.11.2019

Pflegekosten: Familien werden entlastet

Die Bundesregierung will erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten. Künftig sollen sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Der Bundestag hat dem Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt.

Wenn Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, werden häufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt der vorsieht, Angehörige erst heranzuziehen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro bereits.

Eltern und Kinder seien durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oft stark belastet und trügen eine große Verantwortung, hatte Bundessozialminister Hubertus Heil zu dem Gesetzesvorhaben erklärt. „Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen.“

Von der Neuregelung sollen künftig alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro profitieren, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So auch Familien, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern. Damit geht der Gesetzentwurf über die Vereinbarung im Koalitionsvertag hinaus. Die Bundesregierung beende damit eine jahrelange Ungleichbehandlung, so Heil. „Das ist längst überfällig.“

Im gleichen Umfang sollen außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Geplant ist etwa ein Budget für Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert – allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

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