EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt Corona-Beihilfen des Bundes für Unternehmen der Messe- und Kongressbranche

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Beihilferegelung des Bundes in Höhe von 642 Mio. Euro genehmigt, mit der Unternehmen der Messe- und Kongressbranche für die Schäden durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entschädigt werden.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.01.2021

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Beihilferegelung des Bundes in Höhe von 642 Mio. Euro genehmigt, mit der Unternehmen der Messe- und Kongressbranche für die Schäden durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entschädigt werden. Die Regelung steht Eigentümern und Betreibern von Messen und Kongressinfrastruktur in Deutschland sowie zwischengeschalteten Unternehmen offen, die Messen und Kongressinfrastruktur vom Eigentümer an Dritte vermieten. Unternehmen sind förderfähig, wenn sie zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 einen Gewinnausfall erlitten haben und dieser Verlust mit den in diesem Zeitraum geltenden Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus zusammenhängt.

Die Regelung deckt bis zu 100 Prozent des entgangenen Gewinns ab, der unmittelbar entweder aus einem behördlichen Verbot aller Veranstaltungen oder zumindest aller Großveranstaltungen (definiert anhand der Teilnehmerzahl) resultiert. Im Allgemeinen wird der Schaden als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Betriebsgewinn im Referenzzeitraum (vom 1. März bis 31. Dezember) in den Jahren 2018 und 2019 und dem tatsächlichen Gewinn im gleichen Zeitraum im Jahr 2020 berechnet. Ein Begünstigter kann keine Entschädigung für Zeiträume beanspruchen, in denen in dem betreffenden Bundesland keine Verbote für Messen und Kongresse bestanden.

Im Falle von restriktiven Maßnahmen, die nur Großveranstaltungen betreffen (die somit weiterhin stattfinden könnten, aber mit einer Obergrenze für die Teilnehmerzahl), können Verluste, die sich aus einer geringeren als der noch zulässigen Teilnehmerzahl ergeben (z. B. aufgrund einer allgemeinen Zurückhaltung der Menschen, solche Veranstaltungen zu besuchen), nicht ausgeglichen werden, da sie nicht mit staatlichen Maßnahmen verbunden sind.

Die Regelung sieht einen Rückforderungsmechanismus vor, wonach etwaige öffentliche Zuschüsse, die über den den Begünstigten tatsächlich entstandenen Schaden hinausgehen, an die jeweilige Bewilligungsbehörde zurückgezahlt werden müssen. Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft, wonach die Kommission staatliche Beihilfemaßnahmen genehmigen kann, die von den Mitgliedstaaten gewährt werden, um bestimmte Unternehmen oder bestimmte Wirtschaftszweige für Schäden zu entschädigen, die durch außergewöhnliche Ereignisse wie den Ausbruch des Coronavirus entstanden sind.

Die Kommission stellte fest, dass die deutsche Regelung Schäden ausgleicht, die in direktem Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus stehen. Sie stellte ferner fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die vorgesehene Entschädigung nicht über das hinausgeht, was zur Beseitigung der Schäden erforderlich ist. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.59173 zugänglich gemacht.

Quelle: EU-Kommission

 

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Entschließung zur Stärkung des Binnenmarkts: die Zukunft des freien Dienstleistungsverkehrs

Das EU-Parlament hat am 20. Januar 2021 eine Entschließung zur Stärkung des Binnenmarkts: die Zukunft des freien Dienstleistungsverkehrs verabschiedet. Darüber berichtet die BRAK.

BRAK, Mitteilung vom 22.01.2021

Das EU-Parlament hat am 20. Januar 2021 eine Entschließung zur Stärkung des Binnenmarkts: die Zukunft des freien Dienstleistungsverkehrs verabschiedet.

Auf der Plenarsitzung des EP in Brüssel wurde der Bericht des zuständigen Berichterstatters Morten Løkkegaard (Renew/DK) mit 462 Ja-Stimmen zu 120 Nein-Stimmen bei 108 Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie fordert der Bericht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich künftig dem freien Dienstleistungsverkehr und den damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteilen prioritär zu widmen. Der Bericht zielt darauf ab, mehr Klarheit und Transparenz hinsichtlich der bestehenden Regelungen zur Dienstleistungsfreiheit zu schaffen, auf weiterhin bestehende Hindernisse hinzuweisen und Lösungen für die weiterhin bestehenden Probleme aufzuzeigen. Auf den besonderen Status geschützter Berufe im Binnenmarkt und ihre Rolle beim Schutz des öffentlichen Interesses wird in der Entschließung hingewiesen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 02/2021

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Rechte der EU in Handelsstreitigkeiten

Das EU-Parlament hat eine politische Einigung zwischen Parlament und Rat über eine Verordnung über die Rechte der EU in Handelsstreitigkeiten gebilligt. Darauf weist die BRAK hin.

BRAK, Mitteilung vom 22.01.2021

Das EU-Parlament hat am 19. Januar 2021 eine politische Einigung zwischen Parlament und Rat über eine Verordnung über die Rechte der EU in Handelsstreitigkeiten mit 653 Stimmen bei 10 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen gebilligt. Wenn die Regelungen in Kraft treten, kann die EU Maßnahmen gegen Staaten ergreifen, welche Handelsregelungen verletzen und die Beilegung von Streitigkeiten im WTO-Schlichtungsverfahren oder im Rahmen von bilateralen und regionalen Abkommen blockieren.

Eingeschlossen sind auch Dienstleistungen und bestimmte Rechte des geistigen Eigentums. Die Abgeordneten fordern die Kommission dazu auf, bis spätestens Ende 2021 einen Vorschlag für ein Instrument zum Schutz der EU vor Zwangsmaßnahmen durch Drittstaaten vorzulegen.

Nun muss der Rat die Verordnung förmlich annehmen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 02/2021

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Konsultation zur stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften

Die EU-Kommission hat ein Konsultationsverfahren zur „stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften“ eröffnet. Interessenträger haben bis zum 26.03.2021 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen. Darauf weist die BRAK hin.

BRAK, Mitteilung vom 22.01.2021

Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren zur „stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften“ eröffnet. Interessenträger haben bis zum 26. März 2021 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.

Hintergrund ist der bereits im Jahr 2015 veröffentlichte Aktionsplan für eine Kapitalmarktunion, in welchem die Kommission festgestellt hat, dass konvergente Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren zu einer frühzeitigen Restrukturierung von tragfähigen Unternehmen beitragen können und für mehr Rechtssicherheit für grenzübergreifende Anleger führen. Darüber hinaus bestehen laut Kommission nach wie vor erhebliche Unterschiede in den Insolvenzrahmen der EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel des Konsultationsverfahrens ist die Evaluierung der Grundlagen für die Ergänzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie (EU) 2019/1023). Die aktuelle Initiative betrifft Aspekte des Insolvenzrechts, die bisher nicht von der Richtlinie erfasst werden. Zentrales Thema ist dabei die Unternehmensinsolvenz (ohne Banken), einschließlich der Insolvenz von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Unternehmern.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 02/2021

 

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Recht auf Nichterreichbarkeit soll in der EU Grundrecht werden

Das EU-Parlament fordert auf Unionsebene ein Recht darauf, nicht rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen. Arbeitnehmer sollen vor negativen Folgen geschützt werden.

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 21.01.2021

  • Zwang zur ständigen Erreichbarkeit erhöht Gefahr von Depressionen, Angstzuständen und Burnout
  • Mindestanforderungen für Telearbeit sollen auf EU-Ebene geregelt werden
  • Wer sein Recht auf Nichterreichbarkeit ausübt, soll keine Konsequenzen fürchten müssen

Das EU-Parlament fordert auf Unionsebene ein Recht darauf, nicht rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen. Arbeitnehmer sollen vor negativen Folgen geschützt werden.

Damit Telearbeiter das Recht haben, außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht erreichbar zu sein, solle die Kommission eine entsprechende Richtlinie vorschlagen. Das fordert das Parlament in seiner Gesetzgebungsinitiative, die mit 472 zu 126 Stimmen bei 83 Enthaltungen angenommen wurde. Darüber hinaus will es Mindestanforderungen für die Telearbeit festlegen und mit Blick auf Arbeitsbedingungen sowie Arbeits- und Ruhezeiten Klarheit schaffen.

Dass in der Arbeitswelt immer häufiger digitale Hilfsmittel genutzt werden, habe einen Zwang zur ständigen Erreichbarkeit hervorgebracht. Darunter leide die Ausgewogenheit zwischen Berufs- und Privatleben, so die Abgeordneten. Das Arbeiten von zuhause aus trage in der Coronakrise zwar wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze und Unternehmen zu retten. Doch lange Arbeitstage und höhere Erwartungen schadeten der körperlichen und geistigen Gesundheit. Zu beobachten sei etwa, dass Angstzustände, Depressionen und Burnout-Erkrankungen häufiger werden.

Für die Abgeordneten ist das Recht auf Nichterreichbarkeit ein Grundrecht, das es Arbeitnehmern erlaubt, außerhalb ihrer Arbeitszeit keine arbeitsbezogenen Aufgaben erledigen zu müssen. Das gelte etwa für Telefonate, die Beantwortung von E-Mails und andere Formen der digitalen Kommunikation – und zwar auch an Feiertagen und im Urlaub. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer dieses Recht tatsächlich in Anspruch nehmen können. Das sollte zum Beispiel von den Sozialpartnern in Tarifverträgen vereinbart werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in keiner Weise benachteiligen: Sie dürften nicht schlechter behandelt, angeprangert oder gar entlassen werden.

Zitat

„Wir können Millionen von Arbeitnehmer in Europa nicht im Stich lassen, die durch den Druck ständiger Erreichbarkeit und durch übermäßig lange Arbeitszeiten erschöpft sind. Jetzt ist es an der Zeit, ihnen zur Seite zu stehen und ihnen zu geben, was sie verdienen: Das Recht, nicht erreichbar zu sein. Das ist lebenswichtig für unsere geistige und körperliche Gesundheit. Die Rechte der Arbeitnehmer müssen nun überarbeitet werden, damit sie der neuen Wirklichkeit des digitalen Zeitalters entsprechen”, sagte Berichterstatter Alex Agius Saliba (S&D, MT) nach der Abstimmung.

Hintergrundinformationen

Der Ausbruch der Coronavirus-Pandemie hat dazu geführt, dass nun fast 30 % mehr Bürger von zuhause aus arbeiten. Der Anteil der Telearbeiter dürfte auch in Zukunft hoch bleiben oder sogar noch steigen. Zu beachten ist, dass in der EU eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gilt. Untersuchungen von Eurofound, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, haben jedoch ergeben: Wer nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers, sondern regelmäßig von zuhause aus arbeitet, überschreitet diesen Grenzwert mit mehr als doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit. Darüber hinaus geben 30 % der Telearbeiter an, mehrmals pro Woche oder sogar täglich auch in ihrer Freizeit zu arbeiten. Bei Arbeitnehmern, die im Büro arbeiten, liegt dieser Wert hingegen bei weniger als 5 %.

Quelle: EU-Parlament

 

 

Kommission legt Strategie zur weiteren Stärkung des Euro und des europäischen Wirtschafts- und Finanzsystems vor

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.01.2021

Die Europäische Kommission hat am 19.01.2021 eine neue Strategie vorgestellt, mit der die Offenheit, Stärke und Resilienz des Wirtschafts- und Finanzsystems der EU und die internationale Rolle des Euro in den kommenden Jahren gefördert werden sollen. Damit will die Kommission bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass Europa eine führende Rolle in der globalen wirtschaftspolitischen Steuerung einnimmt, und gleichzeitig die EU vor unfairen und missbräuchlichen Praktiken schützen. Dies geht mit der Zusage der EU einher, sich für eine widerstandsfähigere und offenere Weltwirtschaft, gut funktionierende internationale Finanzmärkte und das regelbasierte multilaterale System einzusetzen. Die Strategie steht im Einklang mit den Ambitionen von Präsidentin von der Leyen für eine geopolitische Kommission und folgt der Mitteilung der Kommission „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ vom Mai 2020.

Der vorgeschlagene Ansatz beruht auf drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen:

  • Stärkung der internationalen Rolle des Euro durch einen Dialog mit Partnern in Drittländern, um die Verwendung des Euro zu fördern, indem die Entwicklung von auf Euro lautenden Instrumenten und Benchmarks sowie der Status des Euro als internationale Referenzwährung im Energie- und im Rohstoffsektor – auch mit Blick auf neue Energieträger wie Wasserstoff – vorangebracht werden. Die Emission hochwertiger auf Euro lautender Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU wird den Kapitalmärkten in der EU in den kommenden Jahren deutlich mehr Tiefe und Liquidität verleihen und die Märkte und den Euro dadurch für Investoren attraktiver machen. Die Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens bietet auch die Gelegenheit, die EU-Finanzmärkte zu einer globalen Drehscheibe für das grüne Finanzwesen auszubauen, wodurch der Euro stärker als Standardwährung für nachhaltige Finanzprodukte verankert wird. In diesem Zusammenhang wird die Kommission darauf hinarbeiten, grüne Anleihen als Instrument für die Finanzierung von Energieinvestitionen zu fördern, die erforderlich sind, um die Energie- und Klimaziele für 2030 zu erreichen. Die Kommission wird 30 Prozent aller Anleihen, die im Rahmen von NextGenerationEU emittiert werden, in Form grüner Anleihen begeben. Sie wird außerdem ausloten, wie die Rolle des EU-Emissionshandelssystems ausgeweitet werden kann, um ein bestmögliches Umweltergebnis zu erzielen und um Handelstätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission auch weiterhin die Arbeit der Europäischen Zentralbank (EZB) an der möglichen Einführung eines digitalen Euro unterstützen, der das Bargeld ergänzen soll.
  • Weiterentwicklung der Finanzmarktinfrastrukturen der EU und Steigerung ihrer Resilienz, auch im Hinblick auf die extraterritoriale Anwendung von Sanktionen durch Drittländer. Die Kommission wird in Kooperation mit der EZB und den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) mit Finanzmarktinfrastrukturunternehmen zusammenarbeiten, um vor dem Hintergrund einer unrechtmäßigen extraterritorialen Anwendung einseitiger Maßnahmen durch Drittländer Schwachstellen eingehend zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, um solche Schwachstellen zu beseitigen. Sie wird außerdem eine Arbeitsgruppe einsetzen, um mögliche technische Probleme im Zusammenhang mit der Übertragung von Finanzkontrakten zu prüfen, die auf Euro oder andere EU-Währungen lauten, außerhalb der EU gecleart werden und auf zentrale Gegenparteien in der EU übertragen werden sollen. Die Kommission wird zudem ausloten, wie sichergestellt werden kann, dass es bei einer extraterritorialen Anwendung einseitiger Sanktionen von Drittländern, die sich gegen EU-Stellen oder Personen richten, nicht zu Unterbrechungen des Stroms wesentlicher Finanzdienstleistungen, einschließlich Zahlungen, kommt.
  • Einheitliche Umsetzung und Durchsetzung der Sanktionen der EU: In diesem Jahr wird die Kommission eine Datenbank – das Register für den Informationsaustausch zu Sanktionen – entwickeln, um eine wirksame Meldung und einen wirksamen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über die Umsetzung und Durchsetzung von Sanktionen zu gewährleisten. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine zentrale Kontaktstelle für Fragen der Durchsetzung und Umsetzung mit grenzüberschreitender Dimension einzurichten. Sie wird zudem sicherstellen, dass EU-Mittel, die Drittländern und internationalen Organisationen bereitgestellt werden, nicht unter Verstoß gegen EU-Sanktionen verwendet werden. Angesichts der Bedeutung, die der Überwachung der harmonisierten Durchsetzung von EU-Sanktionen zukommt, wird die Kommission ein spezielles System einrichten, das die anonyme Meldung von Fällen, in denen Sanktionen umgangen werden, ermöglicht, darunter auch die Meldung von Missständen („Whistleblowing“).

Die am 19.01.2021 vorgelegte Strategie baut auf der Mitteilung von 2018 über die internationale Rolle des Euro auf, deren Schwerpunkt auf der Stärkung und Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) lag. Eine widerstandsfähige Wirtschafts- und Währungsunion ist die Grundlage einer stabilen Währung. In der Strategie wird auch auf den beispiellosen Aufbauplan „Next Generation EU“ verwiesen, den die EU angenommen hat, um die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen, den Volkswirtschaften der EU bei der Erholung unter die Arme zu greifen und den grünen und den digitalen Wandel voranzubringen.

Quelle: EU-Kommission

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