Schwarze Liste der EU-Steueroasen erfasst nur die Spitze des Eisbergs

In einer Entschließung drängen die Abgeordneten des EU-Parlaments darauf, das System zur Erstellung der EU-Liste der Steueroasen zu ändern, da die Liste „für Missverständnisse sorgt und kaum wirksam ist“.

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 21.01.2021

  • Das Kriterium zur Beurteilung, ob das Steuersystem eines Landes fair ist oder nicht, muss erweitert werden
  • Länder sollten nicht von der schwarzen Liste gestrichen werden, wenn sie nur symbolische Änderungen vornehmen
  • Ein Unternehmenssteuersatz von 0 % sollte automatisch dazu führen, auf die schwarze Liste gesetzt zu werden
  • Die Liste muss durch ein rechtsverbindliches Instrument bis Ende 2021 formalisiert werden

In einer Entschließung drängen die Abgeordneten darauf, das System zur Erstellung der EU-Liste der Steueroasen zu ändern, da die Liste „für Missverständnisse sorgt und kaum wirksam ist“.

Die EU-Liste der Steueroasen, die 2017 erstellt wurde, habe bisher „positive Auswirkungen” gehabt, sei aber „ihren Möglichkeiten nicht vollständig gerecht“ geworden, da „Gebiete, die in der Liste genannt sind, für weniger als 2 % der weltweiten Einbußen an Steuereinnahmen verantwortlich sind“, so die Abgeordneten. Die Resolution, die am Donnerstag im Plenum mit 587 Stimmen bei 50 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen angenommen wurde, besagt, dass die Liste, so wie sie gegenwärtig verwaltet wird, „für Missverständnisse sorgt und kaum wirksam ist“. Die Verabschiedung der Entschließung bildet den Abschluss der Debatte zu dem Thema, die am Abend des 20.01.2021 mit der EU-Ratspräsidentschaft und der Kommission geführt wurde.

Die Abgeordneten schlagen Änderungen vor, um die Aufnahme in die (und die Streichung aus der) Liste transparenter und kohärenter zu machen, mit stärker unparteiisch ausgerichteten Kriterien. Es sollten Kriterien hinzugefügt werden, um sicherzustellen, dass mehr Länder als Steueroase eingestuft werden, und um zu verhindern, dass Länder überstürzt von der schwarzen Liste gestrichen werden, heißt es in dem Text. EU-Mitgliedstaaten sollten anhand derselben Kriterien geprüft werden, die für die EU-Liste festgelegt wurden und gegebenenfalls ebenfalls als Steuerparadiese betrachtet werden.

Zitat

Nach der Abstimmung sagte der Vorsitzende des Unterausschusses für Steuerangelegenheiten, Paul Tang (S&D, NL): „Das Parlament spricht es klar und deutlich aus: Die EU-Liste der Steueroasen sorgt für Missverständnisse und ist kaum wirksam. Während die Liste ein gutes Instrument sein kann, haben die Mitgliedstaaten etwas vergessen, als sie sie zusammenstellten, und zwar die wirklichen Steueroasen. Die Wahrheit ist, dass die Liste nicht besser, sondern schlechter wird. Guernsey, die Bahamas und jetzt die Kaimaninseln sind nur einige der bekannten Steueroasen, die die Mitgliedstaaten von der Liste genommen haben. Indem sie sich weigern, die Steuervermeidung richtig anzugehen, gehen den nationalen Regierungen – und damit ihren Bürgern – ungefähr 140 Milliarden Euro durch die Lappen. Gerade in der aktuellen Lage ist dies unannehmbar.“

„Deshalb verurteilt das Parlament die vor kurzem erfolgte Streichung der Kaimaninseln von der Liste aufs Schärfste und fordert mehr Transparenz und strengere Kriterien für die Aufnahme in die Liste. Wenn wir auf andere Länder zeigen, müssen wir uns auch selbst an die Nase fassen, und da gibt es keine guten Nachrichten, denn die EU-Länder sind für 36 % der Steueroasen verantwortlich.“

Erweiterung des Anwendungsbereiches

Das Parlament sagt, dass das Kriterium der fairen Besteuerung nicht nur auf den Vorzugscharakter von steuerlichen Maßnahmen beschränkt sein, sondern weitere Praktiken im Blick haben sollte. Dass die Kaimaninseln, die einen Unternehmenssteuersatz von 0 % haben, vor kurzem von der schwarzen Liste gestrichen wurden, sei Beweis genug dafür. Neben anderen Maßnahmen schlagen die Abgeordneten daher vor, Drittländer und -gebiete, die einen Unternehmenssteuersatz von 0 % haben oder Unternehmensgewinne nicht besteuern, automatisch in die Liste aufzunehmen.

Strengere Anforderungen

Die Abgeordneten fordern, dass die Streichung von der schwarzen Liste nicht das Ergebnis lediglich kleiner Änderungen am Steuersystem sein sollte. So seien beispielsweise die Kaimaninseln und Bermuda von der Liste gestrichen worden, nachdem sie „sehr geringfügige substanzielle Kriterien und schwache Durchsetzungsmaßnahmen“ eingeführt hatten. In der Entschließung wird daher gefordert, dass die Prüfkriterien strenger sein sollten.

Fairness und Transparenz

Alle Drittländer müssten fair behandelt und nach den gleichen Kriterien überprüft werden, so die Abgeordneten. Die aktuelle Liste zeige, dass dies nicht der Fall sei. Die mangelnde Transparenz, mit der sie erstellt und aktualisiert werde, verstärke diese Bedenken noch. Sie fordern, dass das Verfahren zur Erstellung der Liste durch ein rechtsverbindliches Instrument vor Ende 2021 formalisiert wird und stellen in Frage, ob ein informelles Gremium wie die Gruppe “Verhaltenskodex” fähig oder geeignet ist, die schwarze Liste zu aktualisieren.

Quelle: EU-Parlament

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Meinung zur Einführung einer Digitalsteuer ist gefragt

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zur Einführung einer Digitalsteuer in der EU eröffnet und bittet alle interessierten Kreise bis zum 11. Februar 2021 um ihre Beträge.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.01.2021

Die Europäische Kommission hat am 14. Januar 2021 eine Konsultation zur Einführung einer Digitalsteuer in der EU eröffnet und bittet alle interessierten Kreise bis zum 11. Februar 2021 um ihre Beträge. Mit der Konsultation werden Meinungen dazu eingeholt, wie die Frage der fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft angegangen werden sollte.

Die EU braucht einen modernen, stabilen regulatorischen und steuerlichen Rahmen, um auf die Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu reagieren. Während die Digitalisierung gefördert werden soll, da sie die Produktivität steigert und den Verbrauchern zugutekommt, sollten digitale Unternehmen ihren fairen Beitrag zur Gesellschaft leisten.

Die Beiträge werden für die weitere Entwicklung der Initiative zur Digitalsteuer in der EU berücksichtigt. Die Kommission wird die eingegangenen Beiträge in einem Bericht zusammenfassen, in dem erklärt wird, wie die Beiträge berücksichtigt werden und ggf. warum bestimmte Vorschläge nicht aufgegriffen werden können. Eingehende Rückmeldungen werden auf dieser Website veröffentlicht und müssen daher die Feedback-Regeln einhalten.

Quelle: EU-Kommission

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