Das FG Düsseldorf hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die sog. Entstrickungsklausel (§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) europarechtskonform ist (Az. 8 K 3664/11).
Steuern
Das FG Düsseldorf hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die sog. Entstrickungsklausel (§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) europarechtskonform ist (Az. 8 K 3664/11).
Das BMF gibt die für Anmeldungszeiträume ab Januar 2014 zu verwendenden Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Feuerschutzsteuer bekannt (Az. IV D 5 – S-6532 / 13 / 10001).
Mit dem BMF-Schreiben vom 07.03.2013 wurden die Verwaltungsanweisungen zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft in Abschnitt 2.8 UStAE neu gefasst. Die Umsetzung dieser Regelungen macht auch im außersteuerlichen Bereich Anpassungen notwendig, die in vielen Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Bedarf in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser besonderen Umstände ist lt. BMF eine Verlängerung der Übergangsregelung erforderlich (Az. IV D 2 – S-7105 / 11 / 10001).
Das EU-Parlament hat Pläne der Kommission, die EU-Länder bis 2017 zu verpflichten, Daten über Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten und Immobilien zu sammeln und automatisch auszutauschen, genehmigt.
Werklieferungen von Photovoltaikanlagen, die auf oder an einem Gebäude oder Bauwerk installiert werden, stellen lt. BMF stets eine Bauleistung i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG dar (Az. IV D 3 – S-7279 / 13 / 10001).
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 1 TG – Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Gebäudereinigungsleistungen – neu bekannt gegeben (Az. IV D 3 – S-7279 / 10 / 10004).
Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 TS – Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 Satz 4 UStG) – neu bekannt gegeben (Az. IV D 3 -S-7279 / 10 / 10002).
Laut BFH ist die Neuregelung der Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG, der seit dem 01.01.2004 einen Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel anordnet, mit dem Unionsrecht vereinbar (Az. V R 19/09).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob als Dienstverhältnis i. S. d. § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EStG auch ein – zunächst – unentgeltlich vereinbartes Rechtsverhältnis (insbesondere ein Auftragsverhältnis zwischen der Klägerin und ihrem Geschäftsführer) anzusehen und somit bei der Ermittlung des Teilwertes der Pensionsrückstellung auf dessen Beginn abzustellen ist (Az. I R 39/12).
Laut BFH kann eine Energiesteuerentlastung nach § 47 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 26 Abs. 1 EnergieStG nur insoweit gewährt werden, als die auf dem Betriebsgelände eingesetzten Energieerzeugnisse in hierzu bestimmten Anlagen oder Anlagenteilen zur Herstellung von Energieerzeugnissen verwendet werden (Az. VII R 26/12).
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