Durch das Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013 wurden in § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG der bisherige Buchstabe k zu Buchstabe l und zeitgleich die „Sozialgrenze“ von bislang 40 % auf 25 % herabgesetzt. Die Änderung ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. So das BMF (Az. IV D 3 – S-7172 / 08 / 10001).