BFH: Keine rückwirkende Verzinsung der Einkommensteuernachzahlung bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Aufgabe der Investitionsabsicht ein rückwirkendes Ereignis im Sinne der §§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 233a Abs. 2a AO hinsichtlich des Investitionsabzugsbetrags darstellt, oder ob die Anwendung der genannten Normen durch § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG verdrängt wird (Az. IV R 9/12).

 

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BFH zur Abfindung bei Streit über Erbschaft in Anteil an einer Personengesellschaft führt zu Veräußerungsgewinn

Beenden die potentiellen Erben des verstorbenen Gesellschafters einer Personengesellschaft den Streit darüber, wer als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch Vergleich, so erzielt derjenige, der im Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung seiner Rechte verzichtet und nach den Regeln des Gesellschaftsrechts Gesellschafter hätte werden können, einen Veräußerungsgewinn, der bei der Personengesellschaft festgestellt werden muss. So der BFH (Az. IV R 15/10).

 

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BFH zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklage und zur Rückforderung einer Investitionszulage vom Zessionar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zedenten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt nach § 37 Abs. 2 AO zur Rückforderung der abgetretenen Investitionszulage gegenüber dem Zessionar berechtigt ist, wenn der Bescheid über die Bewilligung von Investitionszulage gegenüber dem insolventen Zedenten nicht aufgehoben, sondern vom Finanzamt nur eine Berechnung über die Änderung der Investitionszulage ausgefertigt und der Rückforderungsbetrag zur Insolvenztabelle angemeldet wurde.

 

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BFH: Privates Veräußerungsgeschäft bei lastenfreier Veräußerung eines bei Anschaffung mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Der BFH entschied, dass für die Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts dem Erfordernis der wirtschaftlichen Identität zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut (nur) teilweise genügt ist, wenn ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück angeschafft und – nach Löschung des Erbbaurechts – kurzfristig lastenfrei weiterveräußert wird (Az. IX R 31/12).

 

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